wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 03.04.1998
22 U 161/97 -

Von Mietern eingepflanzte Sträucher oder Bäume im Mietergarten können in das Eigentum des Grundstücks­besitzers übergehen

Mieter haben daher keinen Anspruch auf Schadenersatz bei Beschädigung der Pflanzen

Pflanzen Mieter in den Mietergärten Bäume oder Sträucher ein, so erlangt der Grundstücksbesitzer Eigentum an den Pflanzen. Werden die Pflanzen beschädigt, so haben die Mieter daher keinen Anspruch auf Schadenersatz wegen einer Eigentums­beeinträchtigung. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Mieter einer Parterrewohnung pflanzten im Jahr 1964 im Mietergarten zwei Rhododendronsträucher ein. Der Eigentümer einer Souterrainwohnung im selben Haus, beschnitt diese Sträucher im Jahr 1996. Er behauptete, die Sträucher haben seiner Wohnung das Licht genommen. Die Mieter verlangten aufgrund der Beschädigung der 30 Jahre alten Rhododenronsträucher Schadenersatz in Höhe von 25.500 DM. Das Landgericht wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung der Mieter.

Anspruch auf Schadenersatz wegen Beschädigung der Sträucher bestand nicht

Das Oberlandesgericht stellte fest, dass den Mietern kein Schadenersatzanspruch wegen der Beschädigung der Sträucher zugestanden habe.

Eigentum der Mieter wurde nicht verletzt

Ein Anspruch auf Schadenersatz nach § 823 Abs. 1 BGB wegen einer Eigentumsbeschädigung habe nach Ansicht des Gerichts nicht vorgelegen. Denn die Mieter seien nicht mehr Eigentümer der Sträucher gewesen. Sie haben das Eigentum daran mit der Einpflanzung verloren (§§ 946, 94 BGB). Die Sträucher seien wesentliche Bestandteile des Grundstücks geworden, da sie nicht nur zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Boden verbunden worden seien.

Kein vorübergehender Zweck bei Einpflanzung auf unbestimmte Zeit

Werden Pflanzen auf unbestimmte Zeit eingepflanzt, so das Oberlandesgericht weiter, liege keine Verbindung mit dem Grundstück zu vorübergehenden Zwecken vor. Denn nach einigen Jahren können diese nicht mehr ohne Schwierigkeiten und Risiken für ihren Bestand entfernt werden. Das Umpflanzen sei dann nur mit großem Aufwand und einem Fachmann möglich, ohne das die Gewähr dafür besteht, dass die Pflanzen am neuen Standort wieder anwachsen.

Schadenersatzanspruch wegen Besitzverletzung bestand ebenso nicht

Darüber hinaus habe nach Auffassung der Richter kein Anspruch auf Schadenersatz nach §§ 823 Abs. 2, 858 BGB wegen einer Besitzverletzung bestanden. Insofern wäre allenfalls eine Entschädigung wegen einer Nutzungsbeeinträchtigung in Betracht gekommen. Hier sei aber weder die Wohnung noch der Garten in der Nutzungsmöglichkeit eingeschränkt gewesen. Daher habe die Beeinträchtigung des Genusses des Gartens durch die Beschädigung der zwei Sträucher keinen entschädigungsfähigen Nutzungsausfall dargestellt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.06.2013
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (zt/NZM 1998, 1020/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW-RR 1999, 160Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 1999, Seite: 160
  • NZM 1998, 1020Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM), Jahrgang: 1998, Seite: 1020

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Duesseldorf_22-U-16197_Von-Mietern-eingepflanzte-Straeucher-oder-Baeume-im-Mietergarten-koennen-in-das-Eigentum-des-Grundstuecksbesitzers-uebergehen~N15970

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 15970 Dokument-Nr. 15970

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.