wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 02.03.1960
(2) Ss 934/59 (1047) -

Vogel zeigen: Tippen an Stirn kann strafbare Beleidigung anderer Verkehrsteilnehmer darstellen

Ausdruck der Missachtung liegt vor

Tippt sich ein Autofahrer an die Stirn, so stellt dies eine Beleidigung nach § 185 StGB dar, wenn er dadurch seine Missachtung gegenüber einem anderen Verkehrsteilnehmer zum Ausdruck bringt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall aus dem Jahr 1959 wurde ein Autofahrer von einem anderen Verkehrsteilnehmer angehupt. Der Autofahrer war darüber so erbost, dass er sich in Richtung des anderen Verkehrsteilnehmers wandte und sich an die Stirn tippte. Nachfolgend musste sich das Oberlandesgericht Düsseldorf mit der Frage beschäftigen, ob darin eine strafbare Beleidigung zu sehen war.

Strafbarkeit wegen Beleidigung wegen Tippen an Stirn

Das Oberlandesgericht Düsseldorf bejahte eine Strafbarkeit wegen Beleidigung nach § 185 StGB durch das Tippen an die Stirn. Denn dadurch habe der Autofahrer zum Ausdruck bringen wollen, dass er den anderen Verkehrsteilnehmer für nicht normal halte. Für wenig überzeugend hielt das Gericht die Ausführung des Autofahrers, wonach er nur eine berechtigte Kritik an dem Verhalten des anderen Verkehrsteilnehmers habe zum Ausdruck bringen wollen.

Vorliegen einer Ehrverletzung richtet sich nach Einzelfall

Zwar sei es richtig, so das Oberlandesgericht, dass das Tippen an die Stirn nicht zwingend eine Ehrverletzung darstellt. Vielmehr komme es auf den Einzelfall an. Zu berücksichtigen sei etwa das Alter, der Bildungsgrad und die Stellung des Täters sowie die persönlichen Verhältnisse des Betroffenen. Weiterhin komme es auf die Beziehung der Beteiligten und ihr Verhältnis zueinander innerhalb der sozialen Ordnung an. Ferner sei die Anschauung und der Umgangston in den betreffenden sozialen Schichten zu berücksichtigen. Schließlich dürfe nicht eine eventuelle Ortsüblichkeit bestimmter Ausdrücke sowie die örtlichen und zeitlichen Verhältnisse, unter denen die Handlung oder Äußerung erfolgte, unberücksichtigt bleiben. Davon ausgehend nahm das Gericht jedoch eine Ehrverletzung an. Denn unter Erwachsenen und sich völlig fremden Menschen sei die Handlung des Autofahrers als Ausdruck der Missachtung zu werten gewesen. Eine solche Geste sei im Straßenverkehr auch nicht üblich.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.12.2014
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (zt/NJW 1960, 1072/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW 1960, 1072Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 1960, Seite: 1072

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Duesseldorf_2-Ss-93459-1047_Vogel-zeigen-Tippen-an-Stirn-kann-strafbare-Beleidigung-anderer-Verkehrsteilnehmer-darstellen~N20401

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 20401 Dokument-Nr. 20401

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.