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Tippt sich ein Autofahrer an die Stirn, so stellt dies eine Beleidigung nach § 185 StGB dar, wenn er dadurch seine Missachtung gegenüber einem anderen Verkehrsteilnehmer zum Ausdruck bringt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall aus dem Jahr 1959 wurde ein
Das Oberlandesgericht Düsseldorf bejahte eine
Zwar sei es richtig, so das Oberlandesgericht, dass das Tippen an die Stirn nicht zwingend eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.12.2014
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (zt/NJW 1960, 1072/rb)
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Dokument-Nr. 20401
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