kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Wer vor Gericht in kurzer, schmutziger Hose erscheint, macht sich wegen Ungebühr gemäß § 178 GVG schuldig. Gegen den Betroffenen kann deswegen ein Ordnungsgeld verhängt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.
Lesetipp - refrago:
In dem zu Grunde liegenden Fall erschien der Betroffene zur Hauptverhandlung in kurzer, schmutziger Hose. Das Amtsgericht setzte deswegen gegen ihn ein
Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied gegen den Betroffenen. Denn die Festsetzung des Ordnungsgeldes sei rechtmäßig gewesen. Der Betroffene habe sich dadurch, dass er in kurzer, schmutziger Hose vor Gericht erschien, wegen
Das Erscheinen in unangemessener Kleidung vor Gericht, stelle nach Auffassung des Oberlandesgerichts ein Angriff auf das Ansehen des Gerichts als Institution der sozialen Gemeinschaft dar. Es sei jedoch zu beachten, dass nach den heutigen liberalen Maßstäben keine übersteigerten Anforderungen an die Kleidung der Prozessbeteiligten im Gerichtssaal zu stellen seien. Daher sei es zulässig vor Gericht in salopper Freizeitkleidung (vgl. OLG Düsseldorf, JMBl. NRW 1981, 215) und in ordentlicher Arbeitskleidung (vgl. OLG Hamm, NJW 1969, 1913) zu erscheinen. Des Weiteren werde selbst bei einer ungewöhnlichen Aufmachung, die nicht dem überwiegenden Geschmack der Bevölkerung entspricht, die Würde des Gerichts nicht verletzt (vgl. zur "Beatle-Haartracht" OLG München, NJW 1966, 135). Ein ungebührliches Verhalten liege erst dann vor, wenn der Betroffene bewusst aus dem Rahmen fallen wolle oder eine besondere Nachlässigkeit vorliege. Dies habe hier vorgelegen.
Aus Sicht der Richter sei es dem Betroffenen zumutbar gewesen sich vor dem Termin mit einer sauberen Hose zu bekleiden oder sonst in einem ordentlichen Zustand zu erscheinen. Dies gelte vor allem im Hinblick darauf, dass er bereits einige Wochen vor dem Termin die Ladung erhalten hat. Er hätte seinen Tages- und Arbeitsablauf dementsprechend planen können.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.03.2013
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (zt/NJW 1986, 1505/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Duesseldorf_1-Ws-Owi-61985_Verhaengung-von-Ordnungsgeld-wegen-Erscheinens-vor-Gericht-in-kurzerschmutziger-Hose~N15358
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 15358
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.