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Überquert ein Fußgänger bei "grün" einen Fußgängerüberweg, ist er grundsätzlich nicht verpflichtet, sich ständig nach allen Seiten zu vergewissern, ob abbiegende Fahrzeugführer seinen Vorrang respektieren. Vielmehr darf er darauf vertrauen, dass sein Vorrang beachtet wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Beim Überqueren eines Fußgängerüberwegs bei "grün" wurde eine Fußgängerin von einem links abbiegenden Lkw angefahren. Sie klagte aufgrund dessen auf Feststellung, dass ihr ein Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch zu stehe. Der Lkw-Fahrer erkannte eine
Das Landgericht Zwickau gab der Feststellungsklage statt. Der Fußgängerin habe dem Grunde nach ohne Berücksichtigung eines Mitverschuldens ein Schadens- und Schmerzensgeldanspruch zugestanden. Der Fußgängerin sei zwar ein leichtfertiges Verhalten vorzuwerfen gewesen. Dieses habe aber hinter der Betriebsgefahr des Lkw sowie der Missachtung des Vorrangs des Fußgängerverkehrs vollständig zurücktreten müssen. Gegen diese Entscheidung legte der Lkw-Fahrer Berufung ein.
Das Oberlandesgericht Dresden bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und beabsichtigte daher die Berufung des Lkw-Fahrers zurückzuweisen. Der Lkw-Fahrer habe vollständig für die Unfallfolgen einstehen müssen. Er habe grob fahrlässig den Vorrang des Fußgängers gemäß § 9 Abs. 2 Satz 2 StVO missachtet.
Es sei zwar richtig, so dass Oberlandesgericht, dass die Fußgängerin im Moment des Anfahrens von der Haltelinie wegen der baulichen Gegebenheiten vom Lkw-Fahrer noch nicht erkennbar gewesen sei. Er sei deshalb aber gehalten gewesen, sich im Zuge des Abbiegens spätestens bei Annäherung an den
Der Fußgängerin sei nach Ansicht des Oberlandesgerichts kein
Selbst bei Annahme eines allenfalls leichten Mitverschuldens der Fußgängerin, würde dies nach Ansicht des Oberlandesgerichts angesichts der schon wegen der Sichtbehinderung deutlich erhöhten Betriebsgefahr des Lkw sowie des groben Verschulden des Lkw-Fahrers nichts an der Alleinhaftung des Lkw-Fahrers ändern.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.12.2016
Quelle: Oberlandesgericht Dresden, ra-online (vt/rb)
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