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Stürzt ein Mieter auf dem Weg zum Dachboden aufgrund einer "Raumspar"- bzw. "Samba"-Treppe und verletzt sich dabei, so ist der Vermieter grundsätzlich zum Schadenersatz verpflichtet. Denn die Verwendung solcher Treppen kann gegen Bauordnungsvorschriften sowie gegen DIN-Normen verstoßen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2001 stürzte die Mieterin einer Wohnung auf einer sogenannten "Raumspar"- bzw. "Samba"-Treppe und verletzte sich dabei. Die Auftrittsfläche bei einer solchen
Das Oberlandesgericht Dresden entschied zu Gunsten der Mieterin. Ihr habe nach § 536 a Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Schadenersatz zugestanden. Denn aufgrund der mangelhaften
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts habe die "Raumspar"- bzw. "Samba"-Treppe einen
Die Verwendung der
Der Mieterin wurde aber ein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.10.2014
Quelle: Oberlandesgericht Dresden, ra-online (zt/ZMR 2006, 922/rb)
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Dokument-Nr. 18959
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