wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 26.06.2007
5 U 138/07 -

Festspielhausgelände Hellerau geht an die Stadt Dresden

Das Oberlandesgericht Dresden hat im Streit um die Herausgabe der Liegenschaft Festspielhaus Hellerau das Urteil verkündet: Danach müssen die Europäische Werkstatt für Kunst und Kultur e.V. und die Festspielhaus Hellerau gGmbH das Gelände an die Landeshauptstadt Dresden herausgeben.

Der Senat hat die 1994 zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Beklagten zu 1) geschlossene Vereinbarung als Mietvertrag und nicht nur als unentgeltliche Gebrauchsüberlassung angesehen. Diesen Vertrag habe der Freistaat Sachsen (damals noch Eigentümer) im Oktober 2005 wirksam auf der Grundlage einer Vertragsklausel gekündigt, die ein Kündigungsrecht für den Fall vorsah, dass der ursprünglich angestrebte Erbbaurechtsvertrag zwischen den Parteien endgültig nicht zustande kommen würde. Ein von den Beklagten geltend gemachtes treuwidriges Verhalten falle dem Freistaat in diesem Zusammenhang nicht zur Last. Insbesondere habe es vor der Veräußerung des Geländes an die Stadt Verkaufsangebote an die Beklagten gegeben. Die Änderung des Nutzungskonzepts durch den Freistaat nach Scheitern dieser Gespräche verstoße nicht gegen die Grundsätze von Treu und Glauben. Ebenso wenig sei der Freistaat wegen seiner Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Beklagten zu 2) am Ausspruch der Kündigung gehindert gewesen.

Dem nach wirksamer Kündigung bestehenden Herausgabeanspruch der nunmehrigen Eigentümerin können die Beklagten kein Zurückbehaltungsrecht wegen der von ihnen gemachten Verwendungen auf das Grundstück entgegenhalten. Die erst in der Berufungsinstanz gegen die Klägerin und den Freistaat Sachsen hilfsweise erhobene Widerklage der Beklagten zu 2) auf Schadenersatz wegen Verletzung ihrer Gesellschaftsinteressen hat der Senat abgewiesen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.06.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 22/07 des OLG Dresden vom 26.06.2007

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Dresden_5-U-13807_Festspielhausgelaende-Hellerau-geht-an-die-Stadt-Dresden.news4442.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 4442 Dokument-Nr. 4442

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.