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Im Rahmen des Abschlusses einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung darf danach gefragt werden, ob in den letzten fünf Jahren "Behandlungen, Beratungen oder Untersuchungen durch Ärzte, sonstige Behandler oder im Krankenhaus" stattgefunden haben. Darin liegt keine unzulässige Globalfrage. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Seitdem Frühjahr 2023 bestand vor dem Landgericht Leipzig Streit darüber, ob ein Grundschullehrer Leistungen aus einer privaten
Das Oberlandesgericht Dresden bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Es handele sich nicht um eine unzulässige
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts sei die über einmonatige
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.11.2023
Quelle: Oberlandesgericht Dresden, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 33512
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