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Ein Radiologe muss für ihn erkennbare Zufallsbefunde im Arztbrief an den überweisenden Behandler aufnehmen. Tut er dies nicht, so liegt ein Behandlungsfehler im Sinne eines Diagnoseirrtums vor. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Frühjahr 2014 wurde ein in Sachsen wohnhafter 34-jähriger Mann von seinem Hausarzt an einen Radiologen zwecks Abklärung von Kopfschmerzen mittels eines
Das Oberlandesgericht Dresden bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Zwar sei dem Radiologen ein einfacher
Der
Ein Anspruch auf Schadensersatz bestehe für den Kläger aber nicht, so das Oberlandesgericht, weil ihm der Beweis für den Ursachenzusammenhang zwischen dem
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.11.2023
Quelle: Oberlandesgericht Dresden, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 33496
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