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Ein Regenfallrohr, welches zu einer in einem Gebäude befindlichen Regenwassersammelanlage führt, ist oberirdisch als ein Rohr der Regenwasserableitung und unterirdisch als ein Zuleitungsrohr der Wasserversorgung anzusehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Gerichtsverfahrens darüber, ob ein
Das Oberlandesgericht Dresden führte zu dem Streit aus, dass ein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.06.2017
Quelle: Oberlandesgericht Dresden, ra-online (zt/VersR 2008, 1210/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
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Dokument-Nr. 24478
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