wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 13.12.2007
4 U 1012/07 -

Regenfallrohr zu einer unterirdischen Regen­wasser­sammel­anlage dient oberirdisch der Regen­wasser­ableitung und unterirdisch der Wasserversorgung

Versicherung muss Bruchschaden an unterirdischem Zuleitungsrohr beheben

Ein Regenfallrohr, welches zu einer in einem Gebäude befindlichen Regen­wasser­sammel­anlage führt, ist oberirdisch als ein Rohr der Regen­wasser­ableitung und unterirdisch als ein Zuleitungsrohr der Wasserversorgung anzusehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Gerichtsverfahrens darüber, ob ein Regenfallrohr, welches zu einer in einem Gebäude befindlichen Regenwassersammelanlage führt, von der Rohrbruchversicherung umfasst ist. Das Regenwasser diente der Versorgung des Wohngebäudes mit Wasser, zum Beispiel für den Betrieb der Waschmaschine oder der Toilette. Nach den VGB 2000 waren Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung versichert.

Regenfallrohr dient oberirdisch als Wasserableitung und unterirdisch als Wasserversorgung

Das Oberlandesgericht Dresden führte zu dem Streit aus, dass ein Regenfallrohr von der Dachrinne bis zur Einmündung in das Erdreich dem Abtransport des aufgefangenen Regenwassers diene und somit ein Ableitungsrohr darstelle. Der unterirdische Rohrabschnitt, der zur Regenwassersammelanlage führt, sei dagegen als Zuleitungsrohr der Wasserversorgung anzusehen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.06.2017
Quelle: Oberlandesgericht Dresden, ra-online (zt/VersR 2008, 1210/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Dresden_4-U-101207_Regenfallrohr-zu-einer-unterirdischen-Regenwassersammelanlage-dient-oberirdisch-der-Regenwasserableitung-und-unterirdisch-der-Wasserversorgung~N24478

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 24478 Dokument-Nr. 24478

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.