wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 21.08.2012
3 Ss 336/12 -

Vollmacht kann vom Rechtsanwalt selbst unterzeichnet werden

Im Falle der Beauftragung durch den Mandanten

Der Rechtsanwalt kann im Rahmen eines Strafverfahrens seine Vollmacht selbst unterschreiben, wenn er dazu vom Mandanten beauftragt wurde. Es genügt die mündliche Beauftragung. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden hervor.

Im zugrunde liegenden Fall erließ das Amtsgericht Görlitz gegen einen Angeklagten einen Strafbefehl. Dagegen legte dieser Einspruch ein, der aber vom Amtsgericht verworfen wurde, da der Angeklagte unentschuldigt ausblieb und der erschienene Anwalt den Angeklagten nicht wirksam vertreten konnte. Hintergrund dessen war, dass der Anwalt seine Vollmacht aufgrund einer mündlichen Beauftragung durch den Mandanten selbst unterschrieben hatte. Dies hielt das Amtsgericht Görlitz für nicht zulässig. Der Angeklagte legte daraufhin Revision ein.

Wirksame Vertretung lag vor

Das Oberlandesgericht Dresden entschied zu Gunsten des Angeklagten. Die Voraussetzungen für eine Verwerfung des Einspruchs haben nicht vorgelegen. Der Angeklagte sei in zulässiger Weise durch den erschienenen Verteidiger vertreten worden. Zur Annahme einer wirksamen Vertretung müsse zwar eine schriftliche Vollmacht vorliegen, diese habe hier aber vorgelegen. Dass diese vom Verteidiger selbst unterzeichnet wurde, spiele dabei keine Rolle. Denn sie erfolgte aufgrund eines mündlich erteilten Auftrages durch den Angeklagten.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.12.2012
Quelle: Oberlandesgericht Dresden, ra-online (vt/tb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Dresden_3-Ss-33612_Vollmacht-kann-vom-Rechtsanwalt-selbst-unterzeichnet-werden.news14806.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 14806 Dokument-Nr. 14806

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.