wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 09.07.2009
8 U 40/09 -

Versicherung muss bei Brandschaden wegen selbst eingebautem Holzofen nicht zahlen

Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles durch Brand eines Ofens

Wer in seiner Wohnung die Öl- oder Gasheizung durch einen Kachel- oder sonstigen Holzofen ersetzen will, sollte das lieber Fachhandwerkern überlassen. Kommt es nämlich wegen eines unsachgemäß installierten Ofens zu einem Gebäudebrand, muss die Versicherung meist nicht zahlen.

Diese Erfahrung musste kürzlich ein Hausbesitzer vor dem Oberlandesgericht Celle machen. Er hatte einen Ofen in der Küche zirka 50 Zentimeter unter einer Dachschräge selbst montiert. Auch das Eisenrohr vom Ofen zum Schornstein verlegte er selbst. Dabei zog er das Rohr durch eine Rigips-Wand, die wiederum mit Holzverlattungen befestigt war. Da der Abstand des Ofenrohrs zu den Holzverschalungen nur 12 bis 20 Zentimeter betrug und der Eigentümer obendrein den Ofen mit Koks statt mit Holz heizte, überhitzte das Rohr und fing über die Holzverlattungen Feuer. Zum Glück befand sich zum Zeitpunkt des Brandes im Januar 2006 niemand in der Wohnung.

Richter: Versicherungsnehmer war grob fahrlässig

Als die Gebäudeversicherung sich weigerte, den eingetretenen Schaden zu ersetzen, zog der Kunde vor Gericht. Doch sowohl das Landgericht Lüneburg wie auch das Oberlandesgericht Celle wiesen ihn ab. Begründung: Der Wohnungsbesitzer habe völlig unverantwortlich gehandelt, als er den Ofen selbst ohne Einhaltung entsprechender Sicherheitsabstände außerhalb jeden technischen Standards installierte. Dieses Verhalten sei als grob fahrlässig einzustufen, weshalb der Versicherer nicht zahlen brauche.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.11.2009
Quelle: ra-online, Rechtsanwaltskammer des Saarlandes

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Celle_8-U-4009_Versicherung-muss-bei-Brandschaden-wegen-selbst-eingebautem-Holzofen-nicht-zahlen~N8815

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 8815 Dokument-Nr. 8815

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.