kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Bewahrt ein Restaurantbesitzer den Schlüssel seines vor der Gaststätte abgestellten Pkw dauerhaft in einer offenen Tonschale auf dem Tresen seines Restaurants auf, handelt er grob fahrlässig, sodass seine Fahrzeugversicherung nicht für den Diebstahl des Pkw einstehen muss. Das hat der 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Celle entschieden.
Das gelte auch dann, wenn der Schlüsseldiebstahl nicht während der Geschäftszeit sondern nachts erfolgt sei, wenn - wie hier - der Gaststätteninhaber das Oberlicht eines ebenerdigen Fensters mit einer Breite von 93 cm und einer Höhe von 60 cm ausgebaut und damit einen Einbruch wesentlich erleichtert habe.
Auch wenn nicht sicher sei, welcher genaue Geschehensablauf anzunehmen sei (Diebstahl während des Restaurantbetriebs oder nächtlicher Einbruch), liege in jedem Fall grobe Fahrlässigkeit des Restaurant- und Schlüsselbesitzers vor, der mit der "offenen" Schlüsselverwahrung ohne Gewährleistung einer durchgehenden "Bewachung" des Schlüssels bzw. mit dem ungenügenden Einbruchsschutz den durch den Versicherungsvertrag vorausgesetzten Sicherheitsstandard deutlich unterschritten habe.
VV § 61
1. Grobe Fahrlässigkeit in der Fahrzeugversicherung gem. § 61 VVG liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer (Restaurantbesitzer) den Schlüssel für einen vor der Gaststätte abgestellten PKW dauerhaft in einer offenen Tonschale auf dem Tresen des Restaurants aufbewahrt, ohne dass eine ständige Überwachung während der normalen Öffnungszeiten gewährleistet ist.
2. Ebenso liegt grobe Fahrlässigkeit vor, wenn ein Versicherungsnehmer nachts in einer Gaststätte, in der sich sonst niemand aufhält, einen Teil des Oberlichtes eines ebenerdigen Fensters auf der Rückseite des Gebäudes vollständig ausbaut, die einzelnen Räume der Gaststätte untereinander nicht verschlossen sind und der PKWSchlüssel sich in einer offenen Schale auf dem Tresen befindet.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.07.2005
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG Celle vom 20.07.2005
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Celle_8-U-3105_Fahrzeugschluessel-auf-Restauranttresen-Versicherung-muss-nicht-fuer-gestohlenes-Auto-zahlen~N745
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 745
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.