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Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 08.12.2016
5 U 44/16 -

Demonstrant haftet nicht für Verletzung eines Polizeibeamten bei MOX-Transport

Zusammenhang zwischen Verletzung und rechtswidrigem Verhalten des Demonstranten für Haftung nicht ausreichend

Das Oberlandesgericht Celle hat entschieden, dass ein Demonstrant, der Mitte November 2012 gegen einen MOX-Transport (Brennelemente-Transport) von der Wiederaufarbeitungs­anlage in Sellafield (Großbritannien) zum Kernkraftwerk nach Grohnde demonstriert hatte, dem Land Niedersachsen nicht die Kosten erstatten muss, die aufgrund der Verletzung eines Polizeibeamten am Rande des Einsatzes entstanden sind.

Der Beklagte des zugrunde liegenden Verfahrens hatte sich zunächst an den Transport-LKW gekettet, wurde von Polizeibeamten befreit und von der Straße gebracht. Erst im Anschluss daran, bei Maßnahmen zur Personalienfeststellung, verletzte sich nach Überzeugung des Oberlandesgerichts ein Polizeibeamter an der Hand und war bis Ende März 2013 arbeitsunfähig. Im dem Rechtsstreit verlangte das Land Heilbehandlungskosten und Bezüge des Beamten in Höhe von rund 15.000 Euro erstattet.

OLG verneint Haftung des Demonstranten

Das Oberlandesgericht Celle wies die hieraus gerichtete Klage jedoch ab. In diesem Einzelfall habe sich in der bedauerlichen Verletzung des Polizisten nicht das spezifische Einsatzrisiko verwirklicht. Das Gericht habe nämlich nicht feststellen können, dass zwischen der Verletzung und einem rechtswidrigen Verhalten des Beklagten ein so enger Zusammenhang bestand, dass der Beklagte für den entstehenden Schaden aufkommen müsse. Der Beklagte sei im Zeitpunkt der Verletzung, wie ein Video des Einsatzes belege, bereits jenseits der Leitplanke gewesen. Sein Transport von der Straße sei also abgeschlossen gewesen. Dadurch sei eine Zäsur eingetreten, die den Zusammenhang der Verletzung mit dem gesteigerten Einsatzrisiko des Beamten in diesem Fall entfallen lasse.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.12.2016
Quelle: Oberlandesgericht Celle/ra-online

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