kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Der Taxameter im Taxi darf nur während der Beförderung eines Taxifahrgastes laufen. Die Zeit des Einsteigens und Einladens des Gepäcks stellt keine Beförderung dar, so dass die Taxiuhr während dieser Zeit nicht laufen darf. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hervor.
Im zugrunde liegenden Fall nahm eine selbständige Taxiunternehmerin am 28. Juni 1996 am Hauptbahnhof vier Fahrgäste auf. Einer der Fahrgäste bemerkte, dass der
Am Fahrziel zeigte der
Das Amtsgericht Hannover verurteilte die Taxifahrerin zu einer Geldbuße von 200,- DM. Es stellte fest, dass die Taxifahrerin eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 61 Abs. 1 Nr. 4 Personenbeförderungsgesetz (PBefG), §§ 2, 6 Nr. 1 der Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen der Landeshauptstadt Hannover vom 28. April 1994 (kurz: Taxen-Entgelt VO) begangen hatte.
Gegen diese Verurteilung legte die Taxifahrerin eine Rechtsbeschwerde beim Oberlandesgericht Celle ein. Vergeblich. Das Oberlandesgericht Celle bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts Hannover.
Das Amtsgericht habe zutreffend festgestellt, dass die Taxifahrerin nach der Taxen-Entgelt VO der Landeshauptstadt Hannover nicht berechtigt war, den Fahrpreisanzeiger am Halteplatz noch vor dem Einsteigen der Fahrgäste einzuschalten. Ebenso war die Taxifahrerin nicht berechtigt, den
Der allgemeine Fahrpreis setze sich gemäß § 2 Abs. 1 der Taxen-Entgelt VO aus dem Grundpreis, dem Entgelt für die Fahrleistung und etwaigen Wartegeldern und Zuschlägen zusammen, ohne Rücksicht auf die Zahl der betroffenen Personen.
Gemäß § 2 Abs. 4 Taxen-Entgelt VO gelte als Wartezeit "jedes Warten der Taxe während der Inanspruchnahme auf Veranlassung des Bestellers oder Benutzers".
Ein Fahrgast nehme ein Taxi regelmäßig in Anspruch, um sich zu einem vor der Abfahrt genannten Ziel befördern zu lassen, führte das Oberlandesgericht aus. Die Beförderung beginne damit, dass sich das Beförderungsmittel in Bewegung setzt. Der Beförderung vorausgehende Vorgänge, wie z.B. das Einladen des Gepäcks und das Einsteigen des Fahrgastes seien notwendige Voraussetzungen der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.09.2014
Quelle: ra-online, Oberlandesgericht Celle (vt/pt)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Celle_22-Ss-21597-OWi_Taxifahrer-darf-Taxameter-erst-bei-Fahrtbeginn-anschalten-Einladen-des-Gepaecks-darf-nicht-berechnet-werden~N18809
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 18809
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.