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Ein Zustellungsmangel kann dadurch geheilt werden, dass der Betroffene elektronisch ein Foto des Bescheids übermittelt bekommt. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Wegen der Überschreitung der innerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 35 km/h erging gegen eine Autofahrerin ein
Das Amtsgericht Verden (Aller) wies den Einspruch zurück und verurteilte die Betroffene zur Zahlung einer Geldbuße von 320 EUR. Zudem verhängte es ein Fahrverbot für einen Monat. Gegen diese Entscheidung legte die Betroffene Rechtsbeschwerde ein. Sie führte unter anderem an, dass ihr der
Das Oberlandesgericht Celle entschied, dass der
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts sei entscheidend darauf abzustellen, dass es sich um eine nicht fehleranfällige technische Reproduktion des Originals handelt. In diesem Fall seien anders als bei mündlicher Überlieferung oder Abschriften Übertragungsfehler ausgeschlossen. Auslassungen oder sinnentstellende Textveränderungen seien technisch nicht möglich bzw. denkbare Mängel in Form eines Fehlens ganzer Seiten oder ein Abschneiden von Textteilen offenkundig. Es könne keinen Unterschied machen, ob jemand einen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.04.2021
Quelle: Oberlandesgericht Celle, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 30127
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