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Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 04.11.2020
14 U 81/20 -

Schmerzensgeld von 30.000 EUR nach Verkehrsunfall mit Todesfolge

Schmerzens­geld­anspruch geht auf Erben des Verstorbenen über

Wer bei einem Verkehrsunfall eine schwere Kopfverletzung erleidet, mehrere Tage nach dem Unfall noch ansprechbar ist, dann jedoch wegen Hirninfarkten ein Schwerstpflegefall wird und sich nicht mehr verständigen kann und schließlich nach etwa viereinhalb Monaten verstirbt, kann ein Schmerzensgeld von 30.000 EUR zustehen. Der Schmerzens­geld­anspruch geht auf die Erben des Verstorbenen über. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgericht Celle hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Bei einem Verkehrsunfall im Jahr 2015 erlitt eine Frau eine schwere Kopfverletzung. Nachdem sie zunächst noch für rund 12 Tage bei Bewusstsein und ansprechbar war, erlitt sie nachfolgend Hirninfarkte. Die Unfallgeschädigte wurde aufgrund dessen zu einem schweren Pflegefall. Ihr war es nicht mehr möglich sich zu verständigen. Nach etwa viereinhalb Monaten verstarb die Unfallgeschädigte schließlich. Die Erben der Verstorbenen klagten nunmehr gegen die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers auf Zahlung von Schmerzensgeld.

Landgericht gab Schmerzensgeldklage statt

Das Landgericht Hannover gab der Schmerzensgeldklage der Erben statt. Der Verstorbenen habe ein Schmerzensgeldanspruch in Höhe von 55.000 EUR zugestanden, welcher auf die Kläger als Erben gemäß § 1922 BGB übergangen sei. Die Beklagte hielt die Schmerzensgeldhöhe für zu hoch angesetzt und legte daher Berufung ein.

Oberlandesgericht reduziert Schmerzensgeld auf 30.000 EUR

Das Oberlandesgericht Celle entschied zu Gunsten der Beklagten. Den Klägern stehe ein Schmerzensgeldanspruch in Höhe von lediglich 30.000 EUR zu. Dieser Betrag sei angesichts der vorliegenden Umstände angemessen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.01.2021
Quelle: Oberlandesgericht Celle, ra-online (vt/rb)

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