wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 06.11.2018
14 U 61/18 -

Radfahrer muss zu geparkten Pkw mindestens 50 cm Abstand halten

Seitenabstand kann je nach der Straßenbreite variieren

Ein Radfahrer muss zu geparkten Pkw grundsätzlich einen Abstand von mindestens 50 cm einhalten. Der Seitenabstand kann aber je nach der Straßenbereite variieren. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Radfahrer fuhr an einem Nachmittag im Oktober 2014 mit seinem Rad eine breite Straße entlang. Auf seiner rechten Seite standen Fahrzeuge geparkt am Straßenrand. Bei einem dieser geparkten Pkw öffnete sich die Fahrertür und es kam zu einem Zusammenstoß mit dem Radfahrer. Der Radfahrer erlitt aufgrund des Unfall Verletzungen und klagte daher gegen die Halterin des Pkw und deren Haftpflichtversicherung auf Zahlung von Schadensersatz. In dem anschließenden Verfahren bestand insbesondere Streit darüber, ob der Radfahrer einen ausreichenden Seitenabstand zum geparkten Pkw eingehalten habe. Das Landgericht Hannover verneinte dies und sprach dem Kläger daher ein Mitverschulden in Höhe von 20 % zu. Dagegen richtete sich die Berufung des Klägers.

Alleinhaftung der Beklagten wegen sorgfaltswidriger Türöffnung

Das Oberlandesgericht Celle entschied zu Gunsten des Klägers und hob daher die Entscheidung des Landgerichts auf. Die Beklagten haften allein für den Unfall. Gegen die Beklagte spreche der Beweis des ersten Anscheins, den Unfall verschuldet zu haben. Denn die Kollision mit dem Fahrrad erfolgte im unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Öffnen der Fahrertür. Daher haften die Beklagten aus der Betriebsgefahr des Pkw und einem erheblichen Verschulden wegen des Verstoßes gegen die höchsten Sorgfaltspflichten im Straßenverkehr gemäß § 14 Abs. 1 StVO.

Kein Mitverschulden des Radfahrers wegen zu geringem Seitenabstands

Dem Kläger sei nach Auffassung des Oberlandesgerichts kein Mitverschulden wegen eines zu geringen Seitenabstands zum geparkten Pkw anzulasten. Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass der Kläger mit einem Seitenabstand von mindestens 50 cm am geparkten Pkw der Beklagten vorbeifuhr. Dies sei ausreichend und nicht zu gering.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.05.2020
Quelle: Oberlandesgericht Celle, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Hannover, Urteil vom 26.03.2018
    [Aktenzeichen: 12 O 258/15]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW-Spezial 2019, 266Zeitschrift: NJW-Spezial, Jahrgang: 2019, Seite: 266

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Celle_14-U-6118_Radfahrer-muss-zu-geparkten-Pkw-mindestens-50-cm-Abstand-halten.news28727.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 28727 Dokument-Nr. 28727

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.