wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 10.05.2023
14 U 56/21 -

Fahrzeug­halter­haftung des passiv unbeteiligten Fahrzeugs bei Kettenauffahrunfall

Verwirklichung des typischen Gefährdungs­potentials durch Auffahrunfall wegen Staus

Wird bei einem Kettenauffahrunfall infolge eines Staus auf einer Autobahn ein Beifahrer auch dadurch verletzt, dass das Fahrzeug auf ein weiteres Fahrzeug aufgeschoben wird, so haftet dessen Fahrzeughalter nach § 7 Abs. 1 StVG. Bei einem Auffahrunfall wegen eines Staus verwirklicht sich das typische Gefährdungs­potential, weswegen § 7 Abs. 1 StVG erlassen wurde. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2018 kam es auf einer Autobahn in Niedersachsen zu einem Kettenauffahrunfall infolge eines Staus. Dabei fuhr einem VW Golf ein von hinten kommendes Fahrzeug auf. Der VW Golf wurde daraufhin auf ein vor ihm stehenden Seat Ibiza geschoben. Im VW Golf saß als Beifahrer ein zweijähriges Kind. Dieses wurde bei dem Unfall schwer verletzt und klagte unter anderem gegen den Halter des Seat Ibiza und dessen Haftpflichtversicherung auf Zahlung von Schadensersatz.

Landgericht wies Klage ab

Das Landgericht Hannover wies die Klage ab. Es sah eine Fahrzeughalterhaftung nach § 7 Abs. 1 StVG für nicht gegeben, da der Unfall nicht bei Betrieb des Seat entstanden sei. Dagegen richtete sich die Berufung des Klägers.

Oberlandesgericht bejaht Gefährdungshaftung

Das Oberlandesgericht Celle entschied zu Gunsten des Klägers. Ihm stehe gegen die Beklagten ein Anspruch auf Schadensersatz zu. Der Unfall sei bei dem Betrieb des Seat entstanden, so dass die Gefährdungshaftung des § 7 Abs. 1 StVG greife. Das Fahrzeug habe seiner Fortbewegungs- und Transportfunktion als Verkehrsmittel gedient als sich der Unfall ereignete. Es habe insofern im Sinne einer Mitursächlichkeit durch seinen Betrieb zu dem Unfallgeschehen beigetragen.

Verwirklichung des typischen Gefährdungspotentials

Soweit die Beklagten anführten, dass der Unfall nichts mit der spezifischen Gefährdung eines Fahrzeugs zu tun habe, folgte das Oberlandesgericht dem nicht. Die Gefährdungshaftung des § 7 StVG ziele gerade darauf ab, das Gefahrenpotential zu erfassen, das entsteht, wenn sich Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr bewegen. Geradezu typische risikoreiche Situationen entstehen auf Autobahnen, auf denen viele Verkehrsteilnehmer ihre Fahrzeuge mit hohen Geschwindigkeiten fahren. Entsteht sodann am Ende eines plötzlich aufgebauten Staus ein Auffahrunfall, habe sich genau das Risiko verwirklicht, für das die Vorschrift erlassen worden sei.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.07.2023
Quelle: Oberlandesgericht Celle, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Hannover, Urteil vom 12.04.2021
    [Aktenzeichen: 1 O 206/20]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Celle_14-U-5621_Fahrzeughalterhaftung-des-passiv-unbeteiligten-Fahrzeugs-bei-Kettenauffahrunfall.news33048.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 33048 Dokument-Nr. 33048

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.