wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 02.11.2000
14 U 277/99 -

Verkehrsunfallopfer erhält 40.000 DM Schmerzensgeld für HWS-Trauma und chronische Schmerzen sowie Berufsunfähigkeit

Zur Schmerzensgeld­bemessung bei Schleudertrauma des Typs II mit der Folge posttraumatischer Schmerzen und Berufsunfähigkeit

Das Oberlandesgericht Celle hat dem Geschädigten eines Autounfalls ein Schmerzensgeld in Höhe von 40.000 DM zugesprochen. Bei dem Unfall hatte der Kläger Gurtprellungen am Oberkörper, Verstauchungen des rechten Handgelenks und des rechten Fußgelenks sowie ein HWS-Schleudertrauma erlitten. Das HWS-Trauma zog eine langwierige Heilbehandlung nach sich und löste posttraumatische chronifizierte Schmerzen aus. Ferner konnte der Kläger seinen erlernten Beruf nicht weiter ausüben.

Der Kläger konnte vor Gericht den Beweis erbringen, durch den frontalen Zusammenstoß seines Wagens mit dem gegnerischen Unfallauto bei nicht unbeträchtlicher Ausgangsgeschwindigkeit und schweren Fahrzeugschäden ein nicht nur ganz unwesentliches Halswirbelsäulen-Trauma des Typs II erlitten zu haben.

Lange Krankschreibung und Aufgabe des erlernten Berufs

In der Folge war der bis dahin als Metallfacharbeiter beschäftigte Kläger über knapp eineinhalb Jahre arbeitsunfähig krankgeschrieben. Daraufhin begann er eine Umschulung zum Versicherungskaufmann, die er aufgrund weiterer Krankschreibungen immer wieder unterbrechen musste und erst fünf Jahre nach Ausbildungsbeginn abschließen konnte.

Chronische Schmerzen und posttraumatisches Belastungssyndrom

Aufgrund des Autounfalls leidet der Kläger an posttraumatischen chronifizierten Nacken- und Kopfschmerzen. Die Beweglichkeit der Halswirbelsäule ist dauerhaft gestört. Periodisch treten Schwindelgefühle und Hörstörungen sowie Taubheitsgefühle im vierten und fünften Finger der rechten Hand auf. Zudem leidet der Kläger an Konzentrationsstörungen, langsamen Reaktionszeiten im Daueraufmerksamkeitstest sowie einer verlangsamten Informationsverarbeitungsgeschwindigkeit.

Außer bei Bagatellunfällen haftet Verursacher auch für psychische und neurologische Dauerfolgen

Zwar wurden die organischen und neurologischen Beeinträchtigungen beim Kläger mit der Zeit durch eine chronische Schmerzsymptomatik und ein posttraumatisches Belastungssyndrom psychosomatisch überlagert. Dennoch haftet der Unfallverursacher in vollem Umfang auch für diese Beschwerden, da sie nicht durch ein bloßes Bagatellereignis ausgelöst wurden, sondern durch einen relativ schweren Unfall. Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Unfallverursacher außer in Bagatellfällen auch für solche psychischen und neurologischen Dauerfolgen (Konversionsneurosen, Schmerzerkrankungen) einstehen.

Die Schmerzensgeldbemessung

Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes berücksichtigte das Gericht, dass der Kläger aufgrund des Unfalls gezwungen war, seinen bisherigen Beruf aufzugeben. Andererseits war zu berücksichtigen, dass die Dauerschäden und die chronischen Schmerzen nicht Folge gravierender, objektivierbarer physiologischer Verletzungen waren, sondern zu einem großen Teil neurologisch und psychisch vermittelt. Abgesehen von seinen Dauerschmerzen im Nackenbereich und der Hinterkopfregion treten die Beschwerden nur periodisch auf. Der Kläger kann im Wesentlichen am Leben teilnehmen und ist in der Selbstversorgung nicht eingeschränkt. 40.000 DM Gesamtschmerzensgeld hielt das Gericht deshalb für ausreichend.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.05.2016
Quelle: Oberlandesgericht Celle, ra-online (vt/we)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • VersR 2002, 1300Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR), Jahrgang: 2002, Seite: 1300
  • VRS 100, 255Verkehrsrechts-Sammlung (VRS), Band: 100, Seite: 255
  • zfs 2001, 308Zeitschrift für Schadenrecht (zfs), Jahrgang: 2001, Seite: 308

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Celle_14-U-27799_Verkehrsunfallopfer-erhaelt-40000-DM-Schmerzensgeld-fuer-HWS-Trauma-und-chronische-Schmerzen-sowie-Berufsunfaehigkeit.news22643.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 22643 Dokument-Nr. 22643

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.