wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Celle, Entscheidung vom 12.05.2005
14 U 231/04 -

Zum Begriff der „höheren Gewalt“ im Straßenverkehr

Ein Busunternehmen, von dessen Omnibus eine auf die Straße gestürzte Radfahrerin überfahren wurde, kann sich nicht auf höhere Gewalt berufen und damit seine aus der allgemeinen Betriebsgefahr resultierende Haftung ausschließen. Das hat der 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Celle am 12. Mai 2005 entschieden (14 U 231/04).

Dem Urteil liegt folgender Fall zugrunde: Im Februar 2003 war eine Radfahrerin auf der Hannoverschen Straße in Celle Richtung Innenstadt unterwegs. Als sie eine Bushaltestelle passierte, wurde sie versehentlich von einem dort wartenden Schüler angestoßen und fiel schließlich auf die Fahrbahn. Dort wurde sie von dem gerade anfahrenden Bus der Beklagten überfahren und erlitt erhebliche Verletzungen.

Wie bereits das Landgericht Lüneburg in erster Instanz sah der 14. Zivilsenat in der Berufung zwar eine Mithaftung der Radfahrerin zu 1/3 als gegeben an, weil sie angesichts des Gedränges an der Bushaltestelle nicht abgestiegen war und das Rad nicht geschoben hatte.

Der Senat folgte aber auch nicht der Auffassung des beklagten Busunternehmens, der Unfall sei durch höhere Gewalt verursacht worden. Höhere Gewalt liege nur vor, wenn es sich um eine Einwirkung von außen handele, die außergewöhnlich und nicht abwendbar sei. Auch wenn den Busfahrer hier keine Schuld treffe, der Unfall für ihn also nicht abwendbar gewesen sei, fehle es doch an den übrigen Voraussetzungen. Mit dem Sturz habe sich vielmehr ein typisches Betriebsrisiko des Busverkehrs verwirklicht.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.05.2005
Quelle: Pressemitteilung des OLG Celle vom 20.05.2005

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Celle_14-U-23104_Zum-Begriff-der-hoeheren-Gewalt-im-Strassenverkehr.news514.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 514 Dokument-Nr. 514

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.