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Die geringeren Kosten der Kommunikation, insbesondere über das Internet, rechtfertigt nicht die Reduzierung der Kostenpauschale in Verkehrsunfallsachen. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden. Damit bleibt es bei der Kostenpauschale in Höhe von 25 € im OLG-Bezirk Celle.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach einem
Das Oberlandesgericht Celle sah keine Veranlassung, die in seinem OLG-Bezirk übliche
Durch die pauschalisierte Kostenschätzung werde den Parteien der oft mühevolle und unverhältnismäßige Streit um Kleinpositionen erspart, so das Oberlandesgericht. Im Massengeschäft der Verkehrsunfallbearbeitung stehe die Pauschalisierung im Interesse aller an der Abwicklung Beteiligter. Daher verbiete es sich dem Sinn und Zweck der Pauschale nach, allgemeine Preisentwicklungen aus einem Kostensektor herauszustellen, um eine Veränderung der Höhe in die eine oder andere Richtung insgesamt zu erreichen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.08.2021
Quelle: Oberlandesgericht Celle, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 30664
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