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Wird ein elfjähriges Kind beim Überqueren einer Straße von einem Fahrzeug erfasst, so begründet der Umstand, dass das Kind unvorsichtig auf die Straße lief, um nicht den Anschluss an seine Freunde zu verlieren, kein Mitverschulden. Es liegt eine typische kindliche Fehleinschätzung der Entfernung und Geschwindigkeit des Fahrzeugs vor. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem nassen und dunklen Morgen im Dezember 2012 kurz vor Schulbeginn wurde ein elfjähriges
Das Oberlandesgericht Celle entschied zu Gunsten des Kindes. Ihm stehe der Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zu. Der beklagte Fahrzeugführer hafte vollständig für die Unfallfolgen. Ihm sei ein Verstoß gegen § 3 Abs. 2a StVO vorzuwerfen. Der Beklagte habe damit rechnen müssen, dass sich noch weitere
Dem
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.07.2021
Quelle: Oberlandesgericht Celle, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 30484
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