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Rutscht ein Reisender morgens in der Türkei auf einer Natursteintreppe in der Außenanlage eines Hotels aus, weil diese aufgrund der Reinigung nass ist, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Denn mit einer morgendlichen Nassreinigung von Außentreppen ist im Mittelmeerraum zu rechnen. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Reisende rutschte am zweiten Tag ihres Aufenthalts in einem Robisonclub in der Türkei auf einer vorher bei der morgendlichen Reinigung durch das Hotelpersonal nass gespritzten, aus Bruchsteinen bestehenden
Das Oberlandesgericht Celle bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und beabsichtigte daher die Berufung der Reisenden zurückzuweisen. Ihr stehe kein Anspruch auf Schadensersatz zu.
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts könne der Reiseveranstalterin keine Verkehrssicherungspflichtverletzung angelastet werden, weil die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.01.2018
Quelle: Oberlandesgericht Celle, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 25409
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