wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 16.02.2023
10 WF 168/22 -

Verstoß gegen Umgangsvereinbarung: Festsetzung von Ordnungsmitteln trotz gegenseitiger Verfehlungen der Eltern

Achtung der Einhaltung der gerichtlichen Regelungen gerade bei zerstrittenen Eltern

Wird gegen eine gerichtlich gebilligte Umgangsvereinbarung verstoßen, so kommt auch dann eine Festsetzung von Ordnungsmitteln in Betracht, wenn den Eltern gegenseitige Verfehlungen vorzuwerfen sind. Denn gerade bei zerstrittenen Eltern muss auf die Einhaltung der gerichtlichen Regelungen geachtet werden. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2022 wurde im Rahmen eines Umgangsverfahrens vor dem Amtsgericht Hannover eine Umgangsvereinbarung getroffen. In dieser war unter anderem geregelt, dass der Kindesvater jeden Samstag mit den Kindern telefonieren darf. Die Vereinbarung wurde vom Gericht gebilligt. Nachdem die Kindesmutter einige dieser Telefonate verhinderte, beantragte der Kindesvater im August 2022 die Verhängung von Ordnungsgeld gegen die Kindesmutter.

Amtsgericht wies Ordnungsgeldantrag zurück

Das Amtsgericht Hannover wies den Ordnungsgeldantrag des Kindesvaters zurück und begründete dies unter anderem damit, dass auch dem Kindesvater Verfehlungen anzulasten sei. Das Gericht führte dazu aus, dass beide Kindeseltern ihren Machtkampf untereinander zu Lasten des Umgangs der Kinder mit dem Vater fortsetzen bis an die Grenze der wechselseitigen Schikane. Beide Elternteile pochen auf ihre formale Rechtsposition und seien nicht bereit, flexibler zu agieren. Gegen die Entscheidung richtete sich die Beschwerde des Kindesvaters.

Oberlandesgericht verhängte Ordnungsgeld

Das Oberlandesgericht Celle entschied zu Gunsten des Kindesvaters. Gegen die Kindesmutter sei ein Ordnungsgeld in Höhe von 150 € zu verhängen, da diese durch die Verhinderung der Samstags-Telefonate gegen die Umgangsvereinbarung verstoßen habe.

Vorliegen gegenseitiger Verfehlungen unerheblich

Die wechselseitigen Verfehlungen der Eltern rechtfertigen nach Ansicht des Oberlandesgerichts nicht, bei Verstößen gegen die gerichtlich gebilligte Umgangsvereinbarung von Ordnungsmitteln abzusehen. Vielmehr sei gerade bei derartig zerstrittenen Eltern auf die Einhaltung gerichtlicher Regelungen besonders zu achten. Anderenfalls wären solche obsolet. Das Gericht könne auch eine Elternvereinbarung zum Umgang nicht billigen, sofern es eine solche für ungünstig bzw. nicht mit dem Kindeswohl vereinbar hält.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.05.2023
Quelle: Oberlandesgericht Celle, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Hannover, Beschluss vom 15.09.2022
    [Aktenzeichen: 621 F 1822/22]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Celle_10-WF-16822_Verstoss-gegen-Umgangsvereinbarung-Festsetzung-von-Ordnungsmitteln-trotz-gegenseitiger-Verfehlungen-der-Eltern.news32845.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 32845 Dokument-Nr. 32845

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.