wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Bremen, Beschluss vom 13.11.2015
4 UF 73/15 -

Kein Trennungsunterhalt für Ehefrau bei einer nach Recht von Singapur unzulässigen Doppelehe

Recht von Singapur sieht Mehrfachehe nur für Ehemann vor

Das Recht von Singapur sieht eine Mehrfachehe nur für den Ehemann vor. Geht daher eine Frau mit der Staatsangehörigkeit von Singapur unzulässig eine Doppelehe ein, so steht ihr nach deutschem Recht kein Trennungsunterhalt zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem sich ein Ehepaar zum Jahreswechsel 2011/2012 getrennt hatte, verlangte die Ehefrau Trennungsunterhalt. Die Ehefrau hatte die Staatsangehörigkeit von Singapur. Der Ehemann war Deutscher. Die Ehe wurde im Jahr 1988 in Singapur geschlossen. Der Ehemann verweigerte die Zahlung von Trennungsunterhalt. Er begründete dies damit, dass er erfahren habe, dass seine Ehefrau bereits verheiratet ist. Die Ehefrau führte an, dass der Ehemann bereits zum Zeitpunkt der Heirat von der noch bestehenden Ehe gewusst habe. Sie machte daher den Trennungsunterhalt gerichtlich geltend.

Amtsgericht weist Antrag auf Trennungsunterhalt zurück

Das Amtsgericht Bremen wies den Antrag der Ehefrau auf Zahlung von Trennungsunterhalt zurück. Seiner Ansicht nach liege nämlich aufgrund der Doppelehe keine wirksame Ehe zwischen den Beteiligten vor. Gegen diese Entscheidung legte die Ehefrau Beschwerde ein.

Oberlandesgericht verneint ebenfalls Anspruch auf Trennungsunterhalt

Das Oberlandesgericht Bremen bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Beschwerde der Ehefrau zurück. Ein Anspruch auf Trennungsunterhalt gemäß § 1361 BGB bestehe nicht, da zwischen den Beteiligten keine wirksame Ehe vorliege.

Vorliegen einer unzulässigen Doppelehe

Die Wirksamkeit der Eheschließung richte sich gemäß Art. 13 Abs. 1 EBGB nach dem Heimatrecht jedes Verlobten, so das Oberlandesgericht. Insofern sei das Recht des Staates Singapur anzuwenden. Dieses sehe eine Mehrfachehe nur für den Ehemann vor, nicht aber für die Ehefrau. Somit liege eine unzulässige Doppelehe vor.

Kein Trennungsunterhalt aufgrund unzulässiger Doppelehe

Die unzulässige Doppelehe habe nach Auffassung des Oberlandesgerichts zur Folge, dass der Anspruch auf Trennungsunterhalt nicht bestehe. Zwar sei unklar, ob die Doppelehe nach dem Recht von Singapur zur Nichtigkeit der geschlossenen Ehe führt oder sie lediglich aufhebbar ist. Dies sei aber unerheblich. Denn sofern das Recht die unzulässige Doppelehe als Nichtehe bewerte, ergebe sich bereits daraus, dass keine Unterhaltsansprüche bestehen. Gehe das Recht lediglich von einer Aufhebbarkeit aus, hätte die Ehe an sich noch bestand, da sie nicht aufgehoben wurde. Für diesen Fall greife aber § 1318 Abs. 2 BGB. Danach bestehe der Unterhaltsanspruch im Falle der Aufhebbarkeit der Ehe nur dann, wenn die Ehefrau keine Kenntnis von der anderweitigen Eheschließung gehabt habe oder wenn der Ehemann von der anderweitigen Eheschließung gewusst habe. Beides sei aber nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme nicht gegeben.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.02.2018
Quelle: Oberlandesgericht Bremen, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Bremen, Beschluss vom 08.04.2015
    [Aktenzeichen: 63 F 1827/12]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW-RR 2016, 195Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2016, Seite: 195

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Bremen_4-UF-7315_Kein-Trennungsunterhalt-fuer-Ehefrau-bei-einer-nach-Recht-von-Singapur-unzulaessigen-Doppelehe~N25525

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 25525 Dokument-Nr. 25525

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.