wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Bremen, Urteil vom 13.02.2008
1 U 77/07 -

Kein Schadensersatz bei Sturz von einem "rotierenden Drehteller" in einer wissenschaftlichen Ausstellung

Hinweistafel warnte ausreichend vor den Gefahren

Das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen hat die Berufung einer Klägerin zurückgewiesen, die beim Besuch des Science Centers "Universum" in Bremen von einem rotierenden Drehteller gestürzt ist und wegen der erlittenen Verletzungen von der beklagten Betreiberin Schadensersatz verlangt.

Die Klägerin - 105 kg schwer und 1,55 m groß - stürzte beim Besuch des "Universums" von einem Drehteller, der Gesetzmäßigkeiten der Rotation verdeutlichen sollte. An dem Drehteller befindet sich eine Tafel, die u.a. folgenden Hinweis enthält:

"Pirouetteneffekt: Stellen Sie sich auf den Drehteller und holen Sie vorsichtig mit einem Bein Schwung. Lehnen Sie sich nun weit nach außen oder ziehen sie ihren Körper nah an die Drehachse des Exponats. Was passiert? Vorsicht beim Absteigen! Je schneller Sie ihre Körpermasse an die Drehachse bringen, desto schneller drehen Sie sich."

Klägerin stürzte beim Absteigen vom Drehteller

Beim Absteigen von dem Drehteller kam die Klägerin zu Fall. Sie zog sich einen mehrfachen Bruch des linken Fußgelenks zu. Von der Beklagten verlangt die Klägerin EUR 16.000,00 Schmerzensgeld und weitere ca. EUR 1.800,00 Schadensersatz. Ihre Klage stützt sie darauf, dass sie nach ihrer Auffassung auf die mit der Nutzung des Drehtellers verbundenen Gefahren durch die Erläuterungen an der Informationstafel nicht hinreichend hingewiesen worden sei.

Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Die Berufung der Klägerin blieb erfolglos.

Zur Begründung hat das Oberlandesgericht ausgeführt, dass die Beklagte zwar verpflichtet sei, zumutbare Vorkehrungen zu treffen, um Verletzungen der Besucher des "Universums" durch Gefahren, die von den Exponaten ausgehen, zu verhindern. Diesen Anforderungen sei die Beklagte durch die Informationstafel aber nachgekommen.

Gericht: Schild hat ausdrücklich gewarnt

Auf dem Schild werde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Nutzer "vorsichtig Schwung holen" und "Vorsicht" beim Absteigen von dem Drehteller walten lassen müsse. Zugleich werde er darüber aufgeklärt, dass sich der Teller umso schneller drehe, je näher die Körpermasse an die Drehachse heran gebracht werde. Da die Klägerin beim Absteigen von dem Drehteller zu Fall kam, habe sich genau die Gefahr realisiert, vor der die Klägerin durch den Hinweis auf der Informationstafel ausdrücklich gewarnt worden sei. Der Sturz der Klägerin beruhe deshalb nicht auf dem Unterlassen eines gebotenen Hinweises, sondern auf eigener Unachtsamkeit oder Ungeschicklichkeit, wofür die Klägerin allein verantwortlich sei.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.04.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG Bremen vom 29.04.2008

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Bremen_1-U-7707_Kein-Schadensersatz-bei-Sturz-von-einem-rotierenden-Drehteller-in-einer-wissenschaftlichen-Ausstellung~N5985

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 5985 Dokument-Nr. 5985

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.