wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Braunschweig, Urteil vom 19.04.2017

Kurze Freiheitsstrafe schließt Unterbringung in Entziehungsanstalt nicht aus

Grund­satz­entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig markiert gerichtliche Prüfungspflicht bei Verhängung kurzer Freiheitsstrafen

Das Oberlandesgericht Braunschweig hat entschieden, dass die Verhängung einer nur kurzen Freiheitsstrafe grundsätzlich nicht der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt entgegensteht. Das Gericht markiert hiermit zugleich eine anlassbezogene gerichtliche Prüfungspflicht zur Unterbringung in einer Entziehungsanstalt selbst in solchen Fällen, in denen Angeklagte, denen in einem Strafverfahren nur kurze Freiheitsstrafen drohen, die Unterbringung ablehnen.

Im entschiedenen Fall wurde eine drogenabhängige Angeklagte zuvor mit Urteil des Amtsgerichts Wolfsburg wegen Diebstahls in drei Fällen zu einer kurzen Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, wobei der Wert der erlangten Beute jeweils zwischen 30 Euro und 90 Euro betrug. Die von der Angeklagten hiergegen eingelegte Berufung wurde mit Urteil des Landgerichts Braunschweig verworfen. Auf die Revision der Angeklagten hat das Oberlandesgericht Braunschweig nun die Berufungsentscheidung im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben und insoweit zur erneuten Verhandlung an das Landgericht zurückverwiesen.

Anordnung einer freiheitsentziehenden Therapie auch bei längerer Dauer als verhängter Freiheitsstrafe zulässig

Das Oberlandesgericht führte in seiner Urteilsbegründung aus, dass bei ersichtlicher Drogenabhängigkeit eines Angeklagten auch dann nicht vom Gericht die Unterbringung eines Angeklagten in einer Entziehungsanstalt ausgeklammert werden dürfe, wenn die voraussichtliche Dauer der freiheitsentziehenden Therapie eine zugleich verhängte Freiheitsstrafe deutlich überschreiten würde.

In gleichgelagerten Fällen obliege den Gerichten deshalb prinzipiell auch eine umfassende Prüfungspflicht zur Klärung der hierfür notwendigen Voraussetzungen.

Hintergrund:

Gemäß § 64 Strafgesetzbuch (StGB) soll das Gericht insbesondere die Unterbringung zur Therapie in einer Entziehungsanstalt anordnen, wenn die Gefahr besteht, dass die Person infolge ihres Hanges, alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen, erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird. Die Anordnung einer solchen freiheitsentziehenden Unterbringung ergeht nur, wenn die hinreichend konkrete Erfolgsaussicht besteht, dass die Person innerhalb einer Behandlungsdauer von maximal zwei Jahren geheilt oder zumindest über eine erhebliche Zeit vor einem Rückfall bewahrt und von der Begehung erheblicher rechtswidriger Taten abgehalten werden kann.

Die Anordnung der Unterbringung zur Therapie in einer Entziehungsanstalt muss dabei gemäß § 62 StGB stets verhältnismäßig zur Bedeutung der vom Täter begangenen und zu erwartenden Taten sowie zu dem Grad der von ihm ausgehenden Gefahr sein. Zur Abklärung der mit der Anordnung einer Unterbringung zusammenhängenden medizinischen Fragen muss sich das Gericht sachverständiger Hilfe bedienen (§ 246 a Strafprozessordnung).

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.04.2017
Quelle: Oberlandesgericht Braunschweig/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Braunschweig__Kurze-Freiheitsstrafe-schliesst-Unterbringung-in-Entziehungsanstalt-nicht-aus.news24149.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 24149 Dokument-Nr. 24149

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.