wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Braunschweig, Urteil vom 20.03.2024
9 U 54/23 -

Keine Entschädigung für Mobilfunkkunde wenn die Mobiltelefonie aufgrund einer Netzstörung ausfällt

Tele­kommunikations­gesetz sieht eine Entschädigung nur im Falle eines vollständigen Ausfall des Dienstes vor

Fällt allein die Mobiltelefonie aufgrund einer Netzstörung aus, hat der Kunde keinen Anspruch gegen seinen Mobilfunkanbieter auf Entschädigung. So entschied das Oberlandesgericht Braunschweig und änderte damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Göttingen ab.

Das Landgericht Göttingen hatte einen Mobilfunkanbieter verurteilt, eine Entschädigung von 2.810 Euro zu zahlen, da der Kläger mit seinem Mobiltelefon in seiner Wohnung sowie in deren unmittelbarer Nähe aufgrund einer Netzstörung rund 10 Monate nicht telefonieren konnte. Eine Entschädigung wegen des Ausfalls des Dienstes für weitere Mobilfunkverträge, die der Kläger in Kenntnis dieser Störung abgeschlossen hatte, lehnte das Gericht hingegen ab. Beide Parteien legten gegen diese Entscheidung Berufung ein. Nur die Beklagte hatte damit Erfolg.

Kein vollständiger Ausfall des Dienstes

Abweichend von der Entscheidung des LG sei gerade nicht von einem „vollständigen Ausfall des Dienstes“ aus dem Mobilfunkvertrag auszugehen, entschied der zuständige Zivilsenat. Nur für diesen Fall sehe § 58 Absatz 3 Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) eine Entschädigung des Mobilfunkanbieters vor. Soweit ein Mobilfunkvertrag neben der Telefonie auch weitere Leistungen beinhalte, wie beispielsweise die Übertragung von Daten und damit auch das Telefonieren über WLAN sowie das Versenden von SMS, sei mit dem geschuldeten „Dienst“ im Sinne der Vorschrift gerade nicht die jeweils einzelne Leistung gemeint. Da bei dem Kläger nur die Nutzung der Mobiltelefonie ausgefallen sei, stünde ihm deshalb keine Entschädigung zu. Bei seiner rechtlichen Bewertung stützt sich der Senat zum einen auf den Wortlaut des § 58 Absatz 3 TKG, der „den vollständigen Ausfall des Dienstes“ fordere. Diese Auslegung entspreche auch der Gesetzessystematik, da § 57 Absatz 4 Satz 1 TKG für Beeinträchtigungen vertraglicher Einzelleistungen ein Minderungsrecht vorsehe.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.05.2024
Quelle: Oberlandesgericht Braunschweig, ra-online (pm/ab)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Braunschweig_9-U-5423_Keine-Entschaedigung-fuer-Mobilfunkkunde-wenn-die-Mobiltelefonie-aufgrund-einer-Netzstoerung-ausfaellt~N33973

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 33973 Dokument-Nr. 33973

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.