wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Braunschweig, Urteil vom 28.04.2021
9 U 24/20 -

OLG Braunschweig über die Pflicht zur Rechnungslegung gegenüber den Erben

Keine Pflicht zur Rechnungslegung nach Auftragserteilung

Kümmert sich ein Sohn um die Bankangelegenheiten seiner Mutter, ist er nach deren Tod den Miterben gegenüber nicht in jedem Fall zur Rechnungslegung über die vorgenommenen Geschäfte verpflichtet. Dies entschied das Oberlandesgerichts Braunschweig.

Die Parteien des Rechtsstreits waren Geschwister. Der Sohn besorgte für die Mutter zu ihren Lebzeiten die Bankgeschäfte. Hierfür hatte diese ihm nicht nur eine Bankvollmacht, sondern auch eine Vorsorgevollmacht für den Fall ihrer Pflege- und Betreuungsbedürftigkeit erteilt. Nachdem die Mutter gestorben war, erhob die Tochter als Miterbin gegen ihren Bruder eine sogenannte Stufenklage. In der nun entschiedenen, ersten Klagestufe ging es darum, ob der Sohn der Erbengemeinschaft Rechnung legen, also eine übersichtliche und belegte Aufstellung aller von ihm vorgenommenen Bankgeschäfte vornehmen musste.

Auftragserteilung erst ab Zeitpunkt der Pflege- und Betreuungsbedürftigkeit

Die Klage hatte nur zum Teil Erfolg. Voraussetzung für einen Anspruch auf Rechnungslegung sei, so das OLG, dass die Mutter den Bruder rechtsverbindlich mit der Vornahme der Bankgeschäfte beauftragt habe. Ein solcher Auftrag ergebe sich nicht aus der Vollmacht an sich. Nach einer ausführlichen Anhörung beider Geschwister und der Vernehmung eines Zeugen stand für den Senat wegen der wirtschaftlichen Bedeutung der Geschäfte aber fest, dass die Mutter dem Sohn einen Auftrag erteilt habe, allerdings erst für den Zeitpunkt, als sie pflege- und betreuungsbedürftig geworden sei. Denn in diesem Zustand habe die Mutter ihre Bankgeschäfte weder selbst wahrnehmen noch deren Vornahme durch den Sohn kontrollieren können.

Auskunftspflicht nur für die Zeit vor Auftragserteilung

Weil sich für die Zeit davor keine Auftragserteilung feststellen lasse, müsse der beklagte Sohn der Erbengemeinschaft für diesen Zeitraum nur Auskünfte geben. Eine zusätzliche schriftliche Abrechnung schulde er nicht. Ob der Sohn der Erbengemeinschaft aus diesem oder einem anderen Zeitraum Geldbeträge zahlen muss, hatte das Oberlandesgericht nicht zu entscheiden. Das bleibt zunächst dem Landgericht Braunschweig vorbehalten, wo das Verfahren nun fortgesetzt wird.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.05.2021
Quelle: Oberlandesgericht Braunschweig, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Braunschweig_9-U-2420_OLG-Braunschweig-ueber-die-Pflicht-zur-Rechnungslegung-gegenueber-den-Erben~N30219

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 30219 Dokument-Nr. 30219

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.