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Schließt ein Verbraucher mit einem Kreditinstitut einen Darlehensvertrag zur Finanzierung eines Kfz-Kaufs ab, hat er bei wirksamen Widerruf grundsätzlich einen Anspruch auf Rückzahlung seiner geleisteten Zins- und Tilgungsraten. Er hat aber seinerseits u.a. das Fahrzeug herauszugeben, wobei nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Verbraucher insoweit vorleistungspflichtig ist. Hierauf weist das Oberlandesgericht Braunschweig hin.
Der Verbraucher hat im Jahr 2014 seinen Neuwagen über einen Kredit teilfinanziert. Im Jahr 2018 widerrief er seine Vertragserklärung und forderte die Bank zur Rückzahlung seiner Zins- und Tilgungsleistungen auf. Nachdem er der Bank zudem erfolglos angeboten hatte, das
Der Kläger legte gegen diese Entscheidung Berufung ein, die jedoch keinen Erfolg hat. Das OLG wies ihn darauf hin, dass das Landgericht zumindest im Ergebnis die Klage zu Recht zurückgewiesen habe. Der Kläger sei seiner Vorleistungspflicht, das
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.08.2022
Quelle: Oberlandesgericht Braunschweig, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32103
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