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Bei dem „Keyword-Advertising“ buchen Werbende sogenannte Keywords bei einem Suchmaschinenbetreiber, bei deren Eingabe die von ihnen erworbenen Werbeanzeigen in der Ergebnisliste angezeigt werden. Nutzt der Werbende für seine Anzeige dabei eine Marke oder eine kennzeichenrechtlich geschützte Bezeichnung Dritter als Keyword, stellt sich oftmals die Frage, ob darin eine Verletzung der Marke oder des Unternehmenskennzeichens liegt. Mit dieser Frage hat das Oberlandesgericht Braunschweig befasst.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Beklagte, eine Betreiberin eines Vergleichsportals für Kreditvermittlungsangebote im Internet, nutzte den Begriff „smava“ als Keyword u. a. bei der Suchmaschine Google. Ihre
Das Oberlandesgericht Braunschweig wies die Klage ab. Es liege keine Verletzung der
Zunächst ergebe sich aus der Kennzeichnung als „Anzeige“ über dem Text, dass es sich um eine bezahlte
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.03.2023
Quelle: Oberlandesgericht Braunschweig, ra-online (pm/ab)
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