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Das Oberlandesgericht Braunschweig hat die Begründung und Bewertung einer Entscheidung des Landgerichts Braunschweig über die Aussetzung der Vollstreckung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung beanstandet. Das Landgericht Braunschweig wird nun erneut über die Frage der Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung zu entscheiden haben.
Das Landgericht Braunschweig hatte den Angeklagten unter anderem wegen Körperverletzung, tätlichen Angriffs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten verurteilt. Die Entscheidung, die
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft, die auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt war, hat das OLG die Entscheidung des Landgerichts über die
Auch sei näher zu begründen, weshalb die von dem Angeklagten erstinstanzlich geäußerte Entschuldigung ohne Weiteres für die Annahme besonderer Umstände, die bei einer
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.05.2023
Quelle: Oberlandesgericht Braunschweig, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32901
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