wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 29.08.2017
9 WF 160/17 -

Unzulässiges Verfahren zur vereinfachten Unter­halts­fest­setzung bei Vorliegen eines echten Wechselmodells

Lebensmittepunkt des minderjährigen Kindes muss etwa gleichwertig bei beiden Elternteilen sein

Das Verfahren zur vereinfachten Unter­halts­fest­setzung bei minderjährigen Kindern ist gemäß § 249 Abs. 1 FamFG unzulässig, wenn die getrennt lebenden Eltern ein echtes Wechselmodell praktizieren. Das Kind muss in diesem Fall seinen Lebensmittelpunkt etwa gleichwertig bei beiden Elternteilen haben. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall setzte das Amtsgericht Cottbus im Juni 2017 gegen den Vater einer minderjährigen Tochter im vereinfachten Verfahren Kindesunterhat fest. Dagegen legte der Vater Beschwerde ein. Er führte an, gar nicht barunterhaltspflichtig zu sein, weil er sich hälftig an der Betreuung des Kindes beteiligt habe.

Unzulässigkeit des vereinfachten Unterhaltsfestsetzungsverfahrens bei echtem Wechselmodell

Das Oberlandesgericht Brandenburg führte zu dem Fall aus, dass das vereinfachte Unterhaltsfestsetzungsverfahren gemäß § 249 Abs. 1 FamFG unzulässig sei, wenn das Kind auch bei dem in Anspruch genommenen Elternteil lebt. Ein Kind lebe aber noch nicht im Haushalt eines Elternteils, wenn es sich dort bloß zum Zwecke des Umgangs aufhält. Ein bloßer Umgangsaufenthalt verlagere den Lebensmittelpunkt des Kindes nicht. Nur wenn die Eltern ein echtes Wechselmodell praktizieren, bei dem das Kind in etwa gleich langen Zeiträumen abwechselnd in den jeweiligen Haushalten eines Elternteils lebe, sei ein vereinfachtes Unterhaltsverfahren unzulässig. Dies habe der Vater hier jedoch nicht nachweisen können.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.10.2019
Quelle: Oberlandesgricht Brandenburg, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Cottbus, Beschluss vom 29.06.2017
    [Aktenzeichen: 54 FH 8/17]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • FamRZ 2018, 592Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ), Jahrgang: 2018, Seite: 592
  • NJW-RR 2018, 195Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2018, Seite: 195

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Brandenburg_9-WF-16017_Unzulaessiges-Verfahren-zur-vereinfachten-Unterhaltsfestsetzung-bei-Vorliegen-eines-echten-Wechselmodells~N27931

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 27931 Dokument-Nr. 27931

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.