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Das Brandenburgische Oberlandesgericht entschied, dass die Werbung von Fielmann, dass Kinderbrillen „zum Nulltarif“ allein gegen Vorlage einer Versicherungskarte abgegeben würden, irreführend ist, wenn die Brillen tatsächlich nicht immer kostenfrei erhältlich sind.
Die Fielmann AG & Co. Service KG warb im Jahr 2021 auf Ihrer Website mit der Aussage, dass Kinderbrillen aus der „Nulltarif-Kollektion“ bei Vorlage eines Rezepts oder einer Versicherungskarte kostenfrei erhältlich seien. Diese
Das OLG hob das erstinstanzliche Urteil auf. Dabei wurde entsprechend dem Vorbringen der Verbraucherzentrale erkannt, dass sich eine Verantwortlichkeit der Fielmann AG & Co. Service KG bereits daraus ergebe, dass die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.10.2024
Quelle: ra-online Verbraucherzentrale Bundesverband/ab)
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Dokument-Nr. 34470
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