kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Wird auf einer SIM-Karte die PIN notiert und wird diese anschließend gestohlen, so ist der Inhaber der SIM-Karte verpflichtet, die durch die unbefugte Nutzung verursachten Telefonkosten zu bezahlen. Denn die Verknüpfung von SIM-Karte und PIN ist grob fahrlässig. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Telekommunikationsunternehmen verlangte von einem seiner Kunden die Bezahlung einer
Das Landgericht Neuruppin wies die Klage jedoch ab. Zwar stehe einem Telekommunikationsunternehmen ein Anspruch auf Zahlung zu, wenn durch die unbefugte Verwendung einer
Das Oberlandesgericht Brandenburg entschied zu Gunsten des Telekommunikationsunternehmens und hob daher die erstinstanzliche Entscheidung auf. Dem Unternehmen habe der Anspruch auf Bezahlung der Telefonkosten zugestanden.
Der Kunde sei nach Ansicht des Oberlandesgerichts für die unbefugte Verwendung der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.11.2014
Quelle: Oberlandesgericht Brandenburg, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Brandenburg_5-U-10513_Telefonkosten-aufgrund-gestohlener-SIM-Karte-Notieren-der-PIN-auf-SIM-Karte-ist-grob-fahrlaessig~N19183
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 19183
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.