wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 10.10.2007
4 U 20/07 -

Investitionsbank kann europarechtswidrige Fördermittel nicht zurückverlangen

Formularmäßige Haftungserklärung des geförderten Unternehmens ist unwirksam

Die einem Unternehmen gewährten Fördemittel können nicht vom Gesellschafter-Geschäftsführer des Unternehmens zurückgefordert werden, wenn die Europäische Kommission die Zuwendung für europarechtswidrig erklärt. Auch wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer eine Haftungserklärung für eine evt. Rückforderung der Fördermittel erklärt hat, so gilt diese Haftungserklärung nicht für Fälle, die das Unternehmen nicht beeinflussen oder voraussehen könne. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden.

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg hatte einem im Speckgürtel um Berlin ansässigen Unternehmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" mit Bescheid vom 1.12.2000 eine Zuwendung in Höhe von 2.372.200 DM gewährt. Dies entsprach einem Prozentsatz von 43 % des Projektes. Sowohl das Unternehmen als auch ihr Alleingesellschafter und Geschäftsführer übernahmen die Haftung für Erstattungsansprüche der Investitionsbank des Landes Brandenburg. Das Unternehmen, das die Mittel im Januar 2001 erhielt, verwendete sie zweckentsprechend.

Die Höhe der Zuschüsse beruhte auf einem von Vertretern der Bundesregierung und der Landesregierungen im Jahr 1999 aufgestellten Rahmenplan für die Jahre 2000 bis 2003. Die Europäische Kommission hatte deswegen im Jahre 1999 ein Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet, das am 14.3.2000 zu einer Entscheidung führte, wonach die Höchstförderung für Investitionen im Speckgürtel um Berlin grundsätzlich auf 20 % begrenzt war. Diese Entscheidung der Kommission wurde erst am 6.4.2001 veröffentlicht.

Da die Förderung wegen Überschreitung des von der Kommission festgeschriebenen Fördersatzes europarechtswidrig war, widerrief die Investitionsbank den Fördermittelbescheid und forderte Rückzahlung der Fördermittel sowohl vom Unternehmen als auch von seinem Gesellschafter-Geschäftsführer. Wegen dieser Rückforderung ging das Unternehmen in Insolvenz. Das geförderte Projekt scheiterte.

Das Landgericht Frankfurt (Oder) hatte der Klage der Investitionsbank des Landes Brandenburg gegen den Gesellschafter-Geschäftsführer auf Rückzahlung eines Betrages von 1.011.590,98 € stattgegeben. Auf seine Berufung hat der 4. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts die Klage abgewiesen.

Das Brandenburgische Oberlandesgericht begründete sein Urteil damit, dass die von der Investitionsbank vorformulierte, vom Gesellschafter-Geschäftsführer unterzeichnete Haftungserklärung nicht Grundlage für das Rückforderungsverlangen der Investitionsbank sein könne. Die Haftungserklärung vermittele den Eindruck, dass die Fördermittel nur aus Gründen zurückgefordert werden können, auf die der Fördermittelempfänger Einfluss nehmen könne. Soweit das Rückzahlungsverlangen auf Gründen beruhe, die das geförderte Unternehmen nicht beeinflussen oder voraussehen könne, sei die formularmäßige Haftungserklärung überraschend und deshalb unwirksam.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.11.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG Brandenburg vom 01.11.2007

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Brandenburg_4-U-2007_Investitionsbank-kann-europarechtswidrige-Foerdermittel-nicht-zurueckverlangen.news5093.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 5093 Dokument-Nr. 5093

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.