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Investiert ein Partner in das Grundstück seiner Partnerin, so kann ihm nach Beendigung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft deswegen ein Ausgleichsanspruch nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) zu stehen. Voraussetzung ist, dass dem Leistenden die Beibehaltung der durch die Investitionen geschaffenen Vermögensverhältnisse nicht zuzumuten ist. Die ist vor allem dann der Fall, wenn die Leistungen unter Berücksichtigung der Einkommens- und Lebensverhältnisse von erheblicher Bedeutung sind. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in der Zeit von Mai 2009 bis September 2010 investierte der Partner mit Hilfe eines Kredits eine Summe von 62.112,11 EUR in das
Das Oberlandesgericht Brandenburg bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die Berufung des Klägers zurück. Ihm habe kein Anspruch auf finanziellen Ausgleich zugestanden. Der einzig in Betracht kommende Anspruch nach den Grundsätzen über den
Die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.11.2016
Quelle: Oberlandesgericht Brandenburg, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 23461
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