kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Eine Ehe, bei der einer der Ehepartner schwer krank ist, kann nicht von der zuständigen Verwaltungsbehörde wegen der Erkrankung aufgehoben werden, sofern kein Zweifel an der für die Eheschließung notwendigen Geschäftsfähigkeit besteht. Das Grundgesetz garantiert jedem die Freiheit zur Eheschließung. Dies entschied das Oberlandesgericht Brandenburg.
Lesetipp - refrago:
Im zugrunde liegenden Fall heirateten ein Mann und eine Frau am 21. Oktober 2008. Die Trauung fand wegen der
Das brandenburgische Innenministerium erhob als zuständige Verwaltungsbehörde wegen der
Das Rechtsmittel hatte Erfolg. Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat die Eheaufhebungsklage abgewiesen. Damit besteht die Ehe weiter.
Zur Begründung haben die Richter ausgeführt, das Grundgesetz garantiere die Freiheit zur
Bei seiner Entscheidung hat das Oberlandesgericht die Aussagen der den Ehemann behandelnden Ärzte und der Standesbeamtin berücksichtigt. Die Ärzte hätten erklärt, die Gedächtnisleistung des Ehemannes sei nicht vollständig aufgehoben gewesen. Durch die Neueinstellung der Medikamente im Jahr vor der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.09.2010
Quelle: Oberlandesgericht Brandenburg/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Brandenburg_13-UF-5509_Grundrecht-auf-Freiheit-zur-Eheschliessung-gilt-auch-fuer-Schwerkranke~N10224
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 10224
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.