wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 27.01.2017
10 UF 48/16 -

Keine Adoption einer Volljährigen mit Wirkung einer Minder­jährigen­adoption bei bloßem Desinteresse des leiblichen Vaters

Mögliche Unterhaltsansprüche des leiblichen Vater stehen Volladoption entgegen

Das Zeigen von Desinteresse des leiblichen Vaters am Leben seines volljährigen Kindes, rechtfertigt dann keine Adoption mit Wirkung einer Minder­jährigen­adoption, wenn dem leiblichen Vater mögliche zukünftige Unterhaltsansprüche zu stehen. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2015 beabsichtigte ein Ehemann die volljährige Tochter seiner Ehefrau zu adoptieren. Das Kind lebte bereits seit seinem vierten Lebensjahr zusammen mit seiner Mutter im Haushalt des Annehmenden. Zu dem leiblichen Vater bestand bis auf wenige Ausnahmen kein Kontakt. Die Tochter brach schließlich den Kontakt zum Vater ab, da sie ihm Lieblosigkeit und emotionale Kälte vorwarf. Er interessiere sich nicht für ihr Leben. Der leibliche Vater zahlte aber etwa 14 Jahre lang Unterhalt für seine Tochter.

Amtsgericht wies Antrag auf Volladoption ab

Das Amtsgericht Strausberg wies den Antrag auf Adoption der volljährigen Tochter mit Wirkung einer Minderjährigenadoption (sog. Volladoption) ab. Zur Begründung verwies das Gericht insbesondere auf mögliche zukünftige Unterhaltsansprüche des leiblichen Vaters, die gesichert werden müssen. Gegen diese Entscheidung legte die Tochter Beschwerde ein.

Oberlandesgericht verneint ebenfalls Volladoption

Das Oberlandesgericht Brandenburg bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Beschwerde der Tochter zurück. Zwar liegen die Voraussetzungen für eine Volladoption gemäß § 1772 Abs. 1 b) und c) BGB an sich vor, da die Tochter bereits als Minderjährige in die Familie des Annehmenden aufgenommen wurde und der Annehmende das Kind seines Ehegatten adoptieren will. Der Adoption stehen aber überwiegende Interessen des leiblichen Vaters entgegen (§ 1772 Abs. 1 Satz 2 BGB).

Sicherung möglicher Unterhaltsansprüche des leiblichen Vaters

Nach Ansicht des Oberlandesgerichts könne das behauptete Desinteresse des Vaters und seine angebliche Lieb- und Taktlosigkeit nicht den Abbruch der Beziehung zur leiblichen Familie rechtfertigen. Denn dem Vater stehen mögliche zukünftige Unterhaltsansprüche zu. Der drohende Verlust dieser Ansprüche sei ein gewichtiger, einer Volladoption entgegenstehender Grund. Dabei sei es unerheblich, ob die Unterhaltspflicht des Kindes gegenüber seiner leiblichen Eltern bereits bestehe oder sich konkret abzeichne. Zudem sei zu berücksichtigen, dass es sittlich nicht gerechtfertigt sei, wenn ein Kind, welches von seinem leiblichen Elternteil Unterhalt bezogen habe, sich durch eine Volladoption seiner eigenen Unterhaltspflicht entziehe.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.12.2017
Quelle: Oberlandesgericht Brandenburg, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Strausberg, Beschluss vom 23.03.2016
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • FamRZ 2017, 1762Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ), Jahrgang: 2017, Seite: 1762

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Brandenburg_10-UF-4816_Keine-Adoption-einer-Volljaehrigen-mit-Wirkung-einer-Minderjaehrigenadoption-bei-blossem-Desinteresse-des-leiblichen-Vaters~N25255

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 25255 Dokument-Nr. 25255

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.