wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 13.11.2007
10 UF 161/07 -

Keine Aufhebung der Ehe bei unbewiesenem Stasi-Informantenstatus

Eine DDR-Bürgerin reiste im Sommer 1988 mit Genehmigung der DDR-Behörden in die Bundesrepublik Deutschland aus. Ihr in der DDR zurück gebliebener Lebensgefährte verabredete sich mit ihr im Oktober 1988 auf der Autobahnraststätte Michendorf an der Transitstrecke. Dort wurden beide vorübergehend verhaftet. Der Mann hatte kurz vorher die Frau kennen gelernt, die er im Jahre 1990 heiratete.

Der Mann nahm nach der Wende im Jahre 1995 Einsicht in die Stasi-Akten. Er hat im Jahre 2006 beim Amtsgericht die Aufhebung der Ehe beantragt. Er hat dazu behauptet, dass seine Ehefrau seine ausdrückliche Frage, ob sie die Stasi über das mit einer Verhaftung endende Treffen mit seiner ehemaligen Lebensgefährtin unterrichtet habe, wahrheitswidrig verneint habe. Wenn sie ihm die Wahrheit gesagt hätte, hätte er sie nicht geheiratet.

Das Amtsgericht hat der Eheaufhebungsklage stattgegeben. Auf die Berufung der Ehefrau hat der 2. Familiensenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts nun den Eheaufhebungsantrag zurückgewiesen.

Das Oberlandesgericht hat entschieden, dass die Voraussetzungen für eine Aufhebung der Ehe nicht nachgewiesen sind. Der Ehemann habe weder beweisen können, dass er seine spätere Ehefrau vor der Heirat danach gefragt habe, ob sie für die Stasi gearbeitet habe, noch dass sie 1988 als Informantin für die Stasi tätig gewesen sei. Der Ehemann habe seit der Ausreise seiner Lebensgefährtin in die Bundesrepublik unter der Beobachtung der Stasi gestanden. Sein Telefon sei überwacht worden. Der Inhalt der Stasiakte habe in Bezug auf den Informantenstatus seiner Ehefrau keinen klaren und eindeutigen Inhalt.

Das Oberlandesgericht meinte außerdem, dass der Ehemann die Frist zur Beantragung der Aufhebung der Ehe versäumt haben dürfte. Die Frist beträgt ein Jahr ab dem Zeitpunkt, in dem der Ehegatte von den Umständen Kenntnis erlangt, die ihn bei Kenntnis der Sachlage von der Eingehung der Ehe abgehalten hätten.

Das Oberlandesgericht hat das Verfahren an das Amtsgericht zurückverwiesen, das jetzt über den von Ehemann und Ehefrau gestellten Scheidungsantrag entscheiden muss.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.12.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG Brandenburg vom 20.12.2007

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Brandenburg_10-UF-16107_Keine-Aufhebung-der-Ehe-bei-unbewiesenem-Stasi-Informantenstatus.news5348.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 5348 Dokument-Nr. 5348

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.