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Die Erstausbildung eines 45-jährigen Unterhaltspflichtigen ist gegenüber der Unterhaltspflicht für minderjähriger Kinder nicht vorrangig, wenn der Unterhaltspflichtige seit vielen Jahren ungelernte Tätigkeiten ausübt. Dies hat das Oberlandesgericht Bamberg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall verpflichtete das Amtsgericht Bad Kissingen im August 2021 einen 45-jährigen Vater zweier minderjähriger Kinder zur Zahlung von
Das Oberlandesgericht Bamberg führte zum Fall aus, dass es zwar unterhaltsrechtlich anerkannt sei, dass einer
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.04.2022
Quelle: Oberlandesgericht Bamberg, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 31615
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