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Stürzt eine Pflegeheimbewohnerin beim Gang zur Toilette und ziehlt sich dabei einen Knochenbruch zu, kann die Krankenkasse die Behandlungskosten nicht vom Pflegeheim zurück verlangen, wenn dem Pflegeheim keine Pflichtverletzung nachzuweisen ist. Dies entschied das Landgericht Oberlandesgericht Bamberg.
Im zugrunde liegenden Fall erlitt die damals 83-Jährige Bewohnerin eines Pflegeheims erlitt während des Toilettengangs in der Nasszelle ihres Zimmers eine Oberschenkelfraktur. Die
Die Klage der gesetzlichen
Die gesetzliche
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.03.2010
Quelle: ra-online, LG Coburg
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Dokument-Nr. 9383
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