wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Bamberg, Entscheidung
3 U 40/00 -

Zur Zulässigkeit der Zugabe eines Spielzeug-Lkws beim Verkauf eines Kasten Biers

Bier am Lenkrad sollte im Straßenverkehr strikt gemieden werden – das ist allgemein bekannt. Doch auch (Spielzeug-)Lenkrad für Bier ist eine Devise, die nicht ohne weiteres verträglich ist. Jedenfalls für Brauereien, die ihr Hopfengetränk den Käufern durch die kostenlose Dreingabe von Spielzeug-Lkws schmackhafter machen wollen.

Nach der derzeitigen Gesetzeslage verboten sei eine solche Art der Verkaufsförderung jedenfalls dann, wenn der Miniatur-Laster nicht bloß geringwertig (hier: unter 1,50 DM Wert) sei, befanden Landgericht Coburg und Oberlandesgericht Bamberg. Und untersagten einer Brauerei derlei „Wertreklame“ bei Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 500.000.- DM. Das Verhalten der Brauerei verstoße nämlich gegen die „Zugabeverordnung“, die einen fairen Wettbewerb sichern soll.

Eine im Landgerichtsbezirk Coburg ansässige Brauerei lieferte zu jedem ihrer Bierkästen an die Getränkehändler einen Spielzeug-Lkw von ca. 18 cm Länge, auf den ihr Firmenname aufgedruckt war. Das bereitete einem Wettbewerbs-Schutzverein, in dem sich eine Vielzahl anderer Brauereien zusammengeschlossen hatten, „Bauchgrimmen“: er wollte dieses seiner Meinung nach unzulässige Vorgehen verbieten lassen und klagte beim Landgericht Coburg. Die beklagte Brauerei hielt entgegen, sie liefere nicht an die Endverbraucher, sondern an Händler. Die Lkws, die sie im übrigen auch unabhängig von Bier verkaufe, hätten außerdem nur einen geringen Wert.

Das Landgericht Coburg, bestätigt durch das Oberlandesgericht Bamberg, gab jedoch jedenfalls für die zur Debatte stehenden Mini-Laster dem Kläger Recht. Zum einen komme es nicht darauf an, dass nicht direkt an den Endverbraucher ausgeliefert werde. Denn der Anreiz für die Getränkehändler bestehe offensichtlich nicht darin, für sich selbst zahllose gleiche Spielzeug-Lkws anzusammeln – sondern in der Steigerung der Kauflust bei den Kunden (also Endverbrauchern). Die Modelle seien auch nicht etwa Gegenstände von geringem Wert. Dafür sei maßgebend, welchen Wert der Kunde der Zugabe beimesse. Und der liege deutlich über dem hier maßgeblichen Betrag von 1,50 DM. Denn derartige Fahrzeugmodelle würden beispielsweise gerne verwendet, um in Modelleisenbahnanlagen den örtlichen Bezug herzustellen. Und dafür würden dann auch ohne weiteres 5.- DM oder mehr ausgegeben. Es handele sich deshalb um eine verbotene Zugabe.

Vorinstanz:

Landgericht Coburg, Az: 1 HK O 74/99

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin
Quelle: Pressemitteilung des LG Coburg vom 09.01.2001

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Bamberg_3-U-4000_Zur-Zulaessigkeit-der-Zugabe-eines-Spielzeug-Lkws-beim-Verkauf-eines-Kasten-Biers~N1930

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 1930 Dokument-Nr. 1930

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.