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Es stellt keinen Verstoß gegen das Rückkehrgebot (§ 49 Abs. 4 Satz 3 PBefG) dar, wenn der Fahrer eines Mietwagen-Unternehmens von seiner Wohnung aus den ersten Beförderungsauftrag ausführt, den er bereits am Vorabend erhalten hatte.
Der Fahrer eines Mietwagen-Unternehmens fuhr nach seinem letzten Auftrag nicht gemäß des Rückfahrgebots zum
Der Zweck des Rückfahrgebots liege laut des Oberlandesgerichts Bamberg darin, dass Mietwagen, ohne dass sie von einem konkreten
Bei der Auslegung des § 49 Abs. 4 Satz 3 PBefG sei nach dem OLG unter Berücksichtigung des Zwecks der gesetzlichen Regelung, einer taxiähnlichen Bereitstellung von Mietwagen entgegenzuwirken, zu gewährleisten, dass ein sinnvoller Einsatz des Mietwagens möglich ist und sachlich nicht gebotene Rückfahrten zum oder in Richtung auf den
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.09.2020
Quelle: Oberlandesgericht Bamberg, ra-online (vt/aw)
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Dokument-Nr. 29220
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