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Liegt ein beharrlicher Verkehrsverstoß vor, wie etwa eine wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung, so rechtfertigt der Umstand, dass der Betroffene als Vielfahrer berufsbedingt am Straßenverkehr teilnimmt und erst zweimal einen Geschwindigkeitsverstoß begangen hat, kein Absehen vom Regelfahrverbot. Dies hat das Oberlandesgericht Bamberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2015 hat ein Baumonteur mit seinem Pkw auf der Autobahn die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 29 km/h überschritten. Das Amtsgericht verhängte gegen den Autofahrer daher eine Geldbuße von 160 EUR. Obwohl der Autofahrer bereits im Mai 2014 einen ähnlichen
Das Oberlandesgericht Bamberg entschied zu Gunsten der Staatsanwaltschaft und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Mit der vom Amtsgericht gewählten Begründung könne von der Verhängung eines Regelfahrverbots nicht abgesehen werden. Dass der Betroffene möglicherweise als
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.06.2018
Quelle: Oberlandesgericht Bamberg, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 26089
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