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Der Anspruch auf Zuweisung der Ehewohnung zur alleinigen Nutzung gemäß § 1568 a BGB besteht nur innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der Scheidung. Insofern kommt § 1568 a Abs. 6 BGB zur Anwendung. Dies hat das Oberlandesgericht Bamberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach Rechtskraft der Scheidung im Dezember 2014 beantragte die Ex-Ehefrau im April 2016 beim Amtsgericht Forchheim die Zuweisung des als
Das Amtsgericht Forchheim gab dem Zuweisungsantrag der Frau aus Kindeswohlgesichtspunkten statt. Dagegen richtete sich die Beschwerde des Mannes.
Das Oberlandesgericht Bamberg entschied zu Gunsten des Mannes und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Der Frau stehe kein Anspruch auf Zuweisung des Einfamilienhauses zur alleinigen Nutzung gemäß § 1568 a Abs. 1 BGB zu. Denn die
Nach dieser Vorschrift erlösche zwar nur der Anspruch auf Eintritt in ein Mietverhältnis oder auf seine Begründung ein Jahr nach Rechtskraft der Scheidung, so das Oberlandesgericht. Jedoch erfasse dies auch den Anspruch auf
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.05.2018
Quelle: Oberlandesgericht Bamberg, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 25954
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