wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 20.11.2012
4 KN 319/09 -

Regelungen des Landkreises Nienburg/Weser zur Höhe der laufenden Geldleistung an Tagespflegepersonen unwirksam

Satzungen des Landkreises Nienburg/Weser über Gewährung von Monatspauschalen für Kindertagespflegepersonen genügen nicht den gesetzlichen Anforderungen

Die Satzungen des Landkreises Nienburg/Weser über die Festlegung der Höhe der laufenden Geldleistung sowie des Kostenbeitrags bei Gewährung von Kindertagespflege gem. §§ 23 ff. Achtes Buch Sozialgesetzbuch - SGB VIII - vom 19. Dezember 2008 und über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege vom 21. Oktober 2009 sind unwirksam, soweit diese in § 2 bzw. § 5 die Höhe der laufenden Geldleistung an Kindertagespflegepersonen regeln. Dies entschied das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht.

Die Satzungen des Landkreises Nienburg/Weser sehen vor, dass Tagespflegepersonen je betreutem Kind Monatspauschalen erhalten, deren Höhe sich nach der durchschnittlichen täglichen Betreuungszeit richtet.

Satzungen des Landkreises Nienburg/Weser über Gewährung von Monatspauschalen für Kindertagespflegepersonen genügen nicht den gesetzlichen Anforderungen

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die vom Landkreis Nienburg/Weser vorgesehene Gewährung monatlicher Pauschalen an Tagespflegepersonen nicht den sich aus § 23 SGB VIII ergebenden gesetzlichen Anforderungen an die Festlegung der laufenden Geldleistung genüge. Nach § 23 Abs. 2 SGB VIII umfasse die laufende Geldleistung an Tagespflegepersonen verschiedene Leistungsbestandteile, u. a. die Erstattung von Sachaufwendungen und einen Betrag für die Anerkennung der Förderungsleistung der Tagespflegepersonen, die nach unterschiedlichen Kriterien zu bemessen seien.

Aus Satzungen des Landkreises Nienburg/Weser geht Höhe der Pauschale nicht hervor

Eine den Vorgaben des § 23 SGB VIII genügende Festlegung der Höhe der laufenden Geldleistung erfordert daher, dass zwischen den einzelnen Bestandteilen differenziert wird und diese ihrer Höhe nach bestimmt werden. Diesen Vorgaben genügen die Regelungen in den Satzungen des Landkreises Nienburg/Weser u. a. deshalb nicht, weil aus diesen nicht hervorgeht, in welcher Höhe die einer Tagespflegeperson gewährten Pauschale für Betreuungsleistungen der Erstattung ihres Sachaufwandes und der Gewährung eines Anerkennungsbetrags für ihre Förderungsleistung dient.

Fehlende leistungsgerechte Ausgestaltung des Betrags aufgrund Nichtberücksichtigung des zeitlichen Umfangs der Leistung

Darüber hinaus könne die vom Landkreis Nienburg/Weser vorgesehene Gewährung von monatlichen Pauschalen im Einzelfall dazu führen, dass erbrachte Betreuungsleistungen der Tagespflegepersonen in erheblichem Umfang nicht vergütet werden. Der zeitliche Umfang der Leistung der Tagespflegeperson werde daher entgegen § 23 Abs. 2 a Satz 3 SGB VIII nicht hinreichend berücksichtigt, so dass es an einer leistungsgerechten Ausgestaltung des Betrags zur Anerkennung der Förderungsleistung fehle.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.11.2012
Quelle: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht/ra-online

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Niedersaechsisches-OVG_4-KN-31909_Regelungen-des-Landkreises-NienburgWeser-zur-Hoehe-der-laufenden-Geldleistung-an-Tagespflegepersonen-unwirksam.news14683.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 14683 Dokument-Nr. 14683

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.