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Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die vorläufige Dienstenthebung einer Lehrerin, die sich hatte krankschreiben lassen, um ihre Tochter auf der Reise nach Australien zum "Dschungelcamp" begleiten zu können, rechtmäßig ist. Das Verwaltungsgericht hatte dem Eilantrag der Lehrerin gegen die Anordnung der Landesschulbehörde über die vorläufige Dienstenthebung und die Einbehaltung eines Teils der Dienstbezüge der Antragstellerin entsprochen. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat diesen Beschluss geändert. Die Antragstellerin wird also bis zum Abschluss des sie betreffenden Disziplinarverfahrens keinen Dienst mehr tun dürfen und nur noch einen Teil ihrer Dienstbezüge erhalten.
Die Antragstellerin des zugrunde liegenden Verfahrens, eine Studienrätin, begleitete im Januar 2016 ihre Tochter nach Australien. Die Tochter der Antragstellerin nahm dort im Januar 2016 an der Fernsehshow "Ich bin ein Star - Holt mich hier 'raus!" (sogenanntes Dschungelcamp) des Fernsehsenders RTL teil. Die Landesschulbehörde hatte zuvor einen Antrag der Antragstellerin, ihr für die Zeit vom 11. bis zum 27. Januar 2016 Sonderurlaub zu gewähren, um ihre Tochter nach Australien begleiten zu können, abgelehnt. Die Antragstellerin hatte nach den damaligen Weihnachtsferien am 7. Januar 2016 eine
Gegen diese Verfügungen hatte die Antragstellerin vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg um Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nachgesucht. Im Verlauf dieses erstinstanzlichen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens hat das Amtsgericht Soltau die Antragstellerin mit Urteil vom 30. März 2017 wegen des Gebrauchs eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Antragstellerin hat gegen dieses Strafurteil Berufung eingelegt, über die das Landgericht Lüneburg noch nicht entschieden hat.
Das Verwaltungsgericht Lüneburg gab dem Eilantrag der Antragstellerin gegen die vorläufige
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht gelangte im Beschwerdeverfahren zu einer anderen Bewertung als das Verwaltungsgericht und gab deshalb der Beschwerde der Landesschulbehörde statt. Anders als das Verwaltungsgericht war das Oberverwaltungsgericht der Auffassung, dass nach derzeitigem Sachstand in dem gegen die Antragstellerin geführten Disziplinarklageverfahren mit überwiegender Wahrscheinlichkeit deren Entlassung aus dem Beamtenverhältnis ausgesprochen werden wird.
Das Gericht hat die Schwere des Dienstvergehens, das Persönlichkeitsbild der Antragstellerin und den Umfang, in dem die Antragstellerin durch ihr Verhalten das Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit in eine ordnungsgemäße Dienstführung beschädigt hat, mit einem anderen Ergebnis als das Verwaltungsgericht bewertet. Die planvolle und berechnende Vorgehensweise der Antragstellerin zur Erwirkung des unrichtigen Gesundheitszeugnisses und die fehlende Einsicht in ihr Fehlverhalten lassen aus Sicht des Oberverwaltungsgericht derzeit nicht darauf schließen, dass die Antragstellerin in Zukunft die Gewähr dafür bietet, ihren Dienstpflichten als
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.02.2018
Quelle: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht/ra-online
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