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Was war zuerst da? Das Huhn oder das Ei? Mit dieser Frage musste sich das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht glücklicherweise nicht auseinandersetzen. Zu befassen hatte es sich allerdings im Rahmen eines Eilverfahrens mit den rechtlichen Voraussetzungen für die Erzeugung von Bio- bzw. Öko-Eiern.
Seit 1992 ist der ökologische Landbau durch europarechtliche Bestimmungen (EG-Öko-Verordnung) geregelt. Für die Verbraucher ist die Einhaltung dieser Regeln durch auf dem Produkt angebrachte Bio-Siegel ("Bio nach EG-Öko-Verordnung") sichtbar. Bei Eiern ist zudem die erste Zahl des auf jedem Ei befindlichen Aufdrucks ein Hinweis auf die Haltungsform; eine "0" entspricht dabei der Bio-Haltung. Die Einhaltung der Voraussetzungen der Öko-Haltung wird zum einen vom Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) überwacht, zum anderen sind insoweit staatlich zugelassene Kontrollstellen tätig, die mit den Landwirten privatrechtliche Kontrollverträge abschließen.
In dem zu entscheidenden Fall ging es um die Frage, unter welchen Voraussetzungen Eier von Hühnern aus zunächst konventioneller Aufzucht bei einer späteren Haltung nach den Grundsätzen des ökologischen Landbaus zu Recht als Bio-Eier vermarktet werden dürfen. Grundsätzlich gilt, dass die Tiere aus
Der Antragsteller hat konventionelle Hühner für die Produktion von Bio-Eiern vorgesehen, die die Voraussetzungen der vorgenannten Ausnahmen nicht erfüllen. Er hat sich darauf berufen, dass nach der EG-Öko-Verordnung eine Umstellungszeit von sechs Wochen, in der die Hühner nach Öko-Prinzipien gehalten werden, ausreichend sei. Zudem habe die private Kontrollstelle seinen Betrieb zertifiziert. Das LAVES hat dem Antragsteller eine Vermarktung der Bio-Eier u.a. deshalb untersagt, weil ihm eine
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat dies - wie bereits zuvor das Verwaltungsgericht Oldenburg - im Kern bestätigt. Die Zertifizierung der privaten Kontrollstelle konnte das Fehlen von erforderlichen Ausnahmegenehmigungen nicht ersetzen. Zudem kommt bei den zum Zeitpunkt der Aufstallung 15 Wochen alten Hühnern die Erteilung einer
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.06.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG Niedersachsen vom 11.06.2008
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Dokument-Nr. 6198
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