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Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 17.09.2014
11 ME 228/14 -

OVG Niedersachsen bestätigt: "Hundeflüsterer" Cesar Millan benötigt für Hunde-Show tier­schutz­recht­liche Erlaubnis

Beschwerde des "Hundeflüsterers" erfolglos

Der als "Hundeflüsterer" international bekannte Cesar Millan benötigt für die Sequenzen mit fremden Hunden von Zuschauern im Rahmen seiner in Hannover beginnenden Deutschland-Tournee "The Leader Of The Pack" eine tier­schutz­recht­liche Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 8 f) Tierschutzgesetz der Landeshauptstadt Hannover.

Den Eilantrag von Cesar Millan, mit dem er festgestellt wissen wollte, dass es einer solchen Erlaubnis nicht bedarf, hatte das Verwaltungsgericht Hannover mit Beschluss vom 15. September 2014 abgelehnt. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht wies die dagegen eingelegte Beschwerde zurück.

Auch einmaliges Anleiten der Hundehalter zur Ausbildung ihrer Hunde bedarf Erlaubnispflicht und Sachkundenachweis

Das Oberverwaltungsgericht bestätigte die Auffassung, dass die im Rahmen der Show durchgeführten Sequenzen mit fremden Hunden eine tierschutzrechtliche Erlaubnis erfordern. Die Erlaubnispflicht ist nicht auf Trainer klassischer Hundeschulen beschränkt. Auch das gewerbsmäßige einmalige Ausbilden von Hunden oder Anleiten von Hundehaltern zur Ausbildung ihrer Hunde kann zu negativen Auswirkungen auf das Wohlergehen der Tiere führen. Bei der Show werden an Hunden fremder Hundehalter Trainingsmethoden in Anwesenheit des jeweiligen Hundehalters demonstriert. Ein solches Vorführen von Trainingsmethoden stellt zumindest ein Anleiten der Hundehalter zur Ausbildung ihrer Hunde im Sinne des § 11 Abs. Nr. 8 f) TierSchG dar, sodass die Erlaubnispflicht eingreift und ein Sachkundenachweis erforderlich ist.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.09.2014
Quelle: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht/ra-online

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Dokument-Nr.: 18847 Dokument-Nr. 18847

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